Für die Oerter Verwaltungs GmbH aus Solingen wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Wuppertal hat den Eigenantrag der Gesellschaft im Verfahren mit dem Aktenzeichen 507 IN 37/26 mit Beschluss vom 14. Juli 2026 mangels vorhandener Insolvenzmasse abgewiesen.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Gleisdreieck 12a in 42651 Solingen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Ulrich Oerter, der den Insolvenzantrag für die Gesellschaft am 8. April 2026 beim Insolvenzgericht eingereicht hatte.
Bei der Oerter Verwaltungs GmbH handelt es sich ihrem Unternehmenszweck nach um eine Verwaltungsgesellschaft, deren Aufgaben regelmäßig in der Verwaltung eigenen Vermögens, der Beteiligung an anderen Unternehmen oder der Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung bei Kommanditgesellschaften liegen. Solche Gesellschaften übernehmen häufig zentrale Verwaltungs- und Organisationsfunktionen innerhalb einer Unternehmensgruppe.
Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Mit dieser Entscheidung wird kein Insolvenzverfahren eröffnet und folglich auch kein Insolvenzverwalter bestellt.
Eine Abweisung mangels Masse stellt eine der gravierendsten Entscheidungen im Insolvenzrecht dar. Sie bedeutet, dass selbst die finanziellen Mittel für die Durchführung eines geordneten Insolvenzverfahrens fehlen. Für Gläubiger hat dies regelmäßig zur Folge, dass Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens angemeldet und gemeinschaftlich befriedigt werden können.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal endet das Insolvenzeröffnungsverfahren der Oerter Verwaltungs GmbH ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Entscheidung verdeutlicht die erhebliche wirtschaftliche Notlage der Gesellschaft und schließt das gerichtliche Eröffnungsverfahren ab.