Ein Bauteil, das Leben retten soll, kann im schlimmsten Fall selbst zur tödlichen Gefahr werden. Seit Jahren sorgen fehlerhafte Airbags des japanischen Zulieferers Takata weltweit für eine der größten Rückrufaktionen der Automobilgeschichte. Dennoch sind nach wie vor zahlreiche Fahrzeuge mit den problematischen Airbags unterwegs. Aktuelle Warnungen und neue Rückrufaktionen zeigen, dass das Risiko keineswegs der Vergangenheit angehört.
Weltweit einer der größten Fahrzeugrückrufe
Die Problematik um Takata-Airbags beschäftigt Automobilhersteller, Behörden und Gerichte bereits seit vielen Jahren. Ursache ist ein fehlerhafter Gasgenerator im Airbag, der bei einem Unfall unkontrolliert explodieren kann. Statt den Fahrer oder Beifahrer zu schützen, können dabei Metallfragmente mit hoher Geschwindigkeit in den Fahrzeuginnenraum geschleudert werden.
Nach internationalen Berichten werden weltweit mehr als 30 Todesfälle und zahlreiche schwere Verletzungen mit den defekten Airbags in Verbindung gebracht. Besonders kritisch ist, dass sich das Risiko mit zunehmendem Alter der Bauteile erhöhen kann.
Während zunächst vor allem Fahrzeuge in Regionen mit hoher Luftfeuchtigkeit betroffen schienen, zeigen aktuelle Entwicklungen in Europa, dass die Gefahr nicht auf tropische Klimazonen beschränkt ist.
Neue Todesfälle sorgen für weitere Rückrufaktionen
Besondere Aufmerksamkeit erregte zuletzt ein tödlicher Unfall in Frankreich, bei dem eine Autofahrerin infolge eines explodierenden Takata-Airbags ums Leben kam. Der Vorfall führte dazu, dass mehrere Hersteller ihre Rückrufmaßnahmen deutlich ausweiteten.
Teilweise wurden Halter bestimmter Modelle sogar ausdrücklich aufgefordert, ihre Fahrzeuge bis zum Austausch der Airbags nicht mehr zu benutzen. Für einzelne Modellreihen wurden europaweit sogenannte „Stop-Drive“-Anordnungen ausgesprochen.
Damit wird deutlich, dass Hersteller und Behörden das Risiko inzwischen erheblich ernster bewerten als noch vor einigen Jahren.
Zahlreiche Marken betroffen
Viele Autofahrer verbinden den Takata-Skandal zunächst mit asiatischen Fahrzeugherstellern. Tatsächlich betrifft das Problem jedoch deutlich mehr Marken.
Nach Angaben von Automobilclubs und Behörden wurden Takata-Airbags unter anderem auch in Fahrzeugen folgender Hersteller verbaut:
- Citroën
- DS Automobiles
- Audi
- Volkswagen
- BMW
- Mercedes-Benz
- Honda
- Toyota
- Nissan
- Mazda
- Mitsubishi
- Subaru
- sowie weitere Hersteller.
Ob ein Fahrzeug tatsächlich betroffen ist, hängt vom jeweiligen Modell, Baujahr und der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) ab.
Rückruf ignorieren kann gefährlich werden
Verbraucherschützer und Verkehrsclubs raten dringend dazu, Rückrufschreiben nicht beiseitezulegen.
Wird ein Fahrzeug vom Hersteller zurückgerufen, sollte möglichst zeitnah ein Werkstatttermin vereinbart werden. Der Austausch des Airbags erfolgt im Rahmen der Rückrufaktion grundsätzlich kostenlos.
Teilweise empfehlen Hersteller inzwischen ausdrücklich, betroffene Fahrzeuge bis zur Reparatur überhaupt nicht mehr zu nutzen.
Hersteller stehen in der Verantwortung
Juristisch handelt es sich bei einem sicherheitsrelevanten Airbagdefekt nicht lediglich um einen gewöhnlichen Fahrzeugmangel. Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, sichere Produkte in den Verkehr zu bringen und bekannte Sicherheitsrisiken unverzüglich zu beseitigen.
Kommt es zu einem Rückruf, müssen die erforderlichen Reparaturen grundsätzlich kostenfrei durchgeführt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können darüber hinaus weitere Ansprüche bestehen, etwa wenn Fahrzeughalter wegen eines Fahrstopps auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen sind oder ihnen durch Verzögerungen zusätzliche Kosten entstehen.
Kommt es infolge eines defekten Airbags zu Personen- oder Sachschäden, können zudem Ansprüche nach dem Produkthaftungsrecht in Betracht kommen.
So können Fahrzeughalter prüfen, ob ihr Auto betroffen ist
Wer unsicher ist, ob sein Fahrzeug mit einem Takata-Airbag ausgestattet wurde, sollte nicht auf Verdacht weiterfahren.
Eine Überprüfung ist unter anderem möglich über:
- den jeweiligen Fahrzeughersteller,
- autorisierte Vertragswerkstätten,
- das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA),
- oder Automobilclubs wie ADAC oder ÖAMTC.
In der Regel genügt hierfür die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), die im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Experten raten zu schnellem Handeln
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass betroffene Halter Rückrufaktionen keinesfalls unterschätzen sollten. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines Defekts vergleichsweise gering erscheinen mag, könne das Schadenspotenzial im Ernstfall erheblich sein.
Wer ein entsprechendes Rückrufschreiben erhält oder den Verdacht hat, dass sein Fahrzeug betroffen sein könnte, sollte zeitnah Kontakt mit dem Hersteller oder einer Vertragswerkstatt aufnehmen und den Austausch des Airbags veranlassen.
Fazit
Der Takata-Airbag-Skandal ist auch Jahre nach seinem Bekanntwerden noch nicht abgeschlossen. Noch immer sind zahlreiche Fahrzeuge mit den fehlerhaften Bauteilen unterwegs. Neue Todesfälle und europaweite Fahrstopps verdeutlichen, dass es sich nicht um ein theoretisches Risiko handelt.
Für Fahrzeughalter gilt daher: Rückrufaktionen sollten ernst genommen werden. Die Überprüfung des eigenen Fahrzeugs ist kostenlos, ebenso wie der Austausch eines betroffenen Airbags. Wer Warnhinweise ignoriert, setzt sich unter Umständen einem erheblichen Sicherheitsrisiko aus. Grundlage der Berichterstattung ist unter anderem der aktuelle Rechtstipp eines auf Produkthaftungs- und Kaufrecht spezialisierten Rechtsanwalts zu den Takata-Rückrufen und den Rechten betroffener Fahrzeughalter.