Im bereits aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biofarmers Agrar AG mit Firmensitz am Kampaweg 1 in 14822 Linthe hat das Amtsgericht Potsdam weitere Einzelheiten zur Nachtragsverteilung bekannt gegeben. Nach dem Beschluss vom 3. Juli 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 35 IN 584/16 steht den Insolvenzgläubigern eine zusätzliche Insolvenzmasse in Höhe von 3.644,94 Euro zur Verteilung zur Verfügung.
Nach den Angaben des Gerichts beläuft sich die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen gemäß § 38 Insolvenzordnung auf insgesamt 102.335,48 Euro. Die nun vorhandene Nachtragsmasse wird nach den gesetzlichen Vorschriften anteilig auf die festgestellten Gläubigerforderungen verteilt. Da die vorhandene Masse deutlich unter der Gesamthöhe der anerkannten Forderungen liegt, können die Gläubiger lediglich eine vergleichsweise geringe zusätzliche Quote erwarten.
Die Biofarmers Agrar AG war im Agrarsektor tätig und konzentrierte sich auf die Entwicklung, den Betrieb und die Vermarktung landwirtschaftlicher Projekte. Das Unternehmen befasste sich insbesondere mit nachhaltiger Landwirtschaft sowie der Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte. Darüber hinaus gehörten Investitionen in landwirtschaftliche Flächen und Agrarbetriebe sowie deren wirtschaftliche Entwicklung zum Geschäftsmodell der Gesellschaft. Ziel war es, moderne und nachhaltige Bewirtschaftungskonzepte mit wirtschaftlichen Ertragschancen zu verbinden.
Obwohl das eigentliche Insolvenzverfahren bereits abgeschlossen und aufgehoben wurde, können auch nach dessen Beendigung weitere Vermögenswerte auftauchen oder bislang nicht verwertete Vermögenspositionen realisiert werden. In solchen Fällen sieht die Insolvenzordnung die sogenannte Nachtragsverteilung vor. Dabei werden nachträglich eingehende Gelder oder verwertete Vermögensgegenstände den Insolvenzgläubigern nach den bereits festgestellten Forderungsquoten ausgekehrt.
Die jetzt bekannt gegebene Nachtragsverteilung zeigt, dass auch Jahre nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens noch Vermögenswerte zugunsten der Gläubiger realisiert werden können. Zwar fällt die zur Verfügung stehende Masse mit rund 3.645 Euro im Verhältnis zu den anerkannten Forderungen von mehr als 102.000 Euro vergleichsweise gering aus, dennoch verbessert sie die Insolvenzquote der Gläubiger geringfügig. Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Potsdam wird die Verteilung dieser nachträglich verfügbaren Insolvenzmasse nun entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorgenommen.