Für die Verwaltungsgesellschaft mbH Hildebrandt mit Firmensitz in der Lindenallee 29 A in 27612 Loxstedt, Ortsteil Bexhövede, wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Cuxhaven hat den Insolvenzantrag im Verfahren mit dem Aktenzeichen 12 IN 37/26 am 10. Juli 2026 mangels Masse gemäß § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung abgewiesen.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Tostedt unter der Handelsregisternummer HRB 110908 eingetragen und wurde von Geschäftsführer Ingo Antons vertreten. Mit der Abweisung mangels Masse kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung ist nach den gesetzlichen Vorschriften die sofortige Beschwerde zulässig.
Die Verwaltungsgesellschaft mbH Hildebrandt wurde bereits im Jahr 1977 gegründet und war über viele Jahrzehnte als Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft tätig. Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand bestand ihre Aufgabe in der Übernahme von Verwaltungsaufgaben aller Art. Darüber hinaus war die Gesellschaft berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie deren Geschäftsführung und Verwaltung zu übernehmen.
In der Praxis fungierte die Gesellschaft insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin der Dieter Hildebrandt, Heizung und Sanitär GmbH & Co. KG in Loxstedt-Bexhövede. In dieser Funktion übernahm sie die Geschäftsführung und die rechtliche Vertretung des operativen Handwerksunternehmens. Die eigentliche operative Tätigkeit lag somit nicht in der Verwaltungsgesellschaft selbst, sondern in der Steuerung und Leitung der verbundenen Gesellschaft. Über viele Jahre bildete die Verwaltungsgesellschaft das organisatorische und haftungsrechtliche Fundament des Unternehmensverbundes.
Die mit der Verwaltungsgesellschaft verbundene Unternehmensgruppe war im Bereich Heizungs-, Sanitär- und Haustechnik tätig. Das operative Unternehmen bot unter anderem die Planung und Installation moderner Heizungsanlagen, Sanitärtechnik, Badsanierungen, regenerative Energietechnik sowie Wartungs- und Kundendienstleistungen für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber an. Die Verwaltungsgesellschaft koordinierte dabei die gesellschaftsrechtlichen und organisatorischen Aufgaben innerhalb des Unternehmensverbundes.
Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse stellt eine der einschneidendsten Entscheidungen im Insolvenzrecht dar. Sie bedeutet, dass selbst die Durchführung eines geordneten Insolvenzverfahrens wirtschaftlich nicht möglich erscheint, weil die vorhandenen Vermögenswerte nicht einmal die Verfahrenskosten decken. Für Gläubiger verschlechtern sich dadurch regelmäßig die Aussichten, ihre Forderungen ganz oder teilweise realisieren zu können.
Mit der Entscheidung im Verfahren 12 IN 37/26 endet das Insolvenzantragsverfahren der Verwaltungsgesellschaft mbH Hildebrandt zunächst ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Zugleich unterstreicht der Beschluss die schwierige wirtschaftliche Situation, in der sich die Gesellschaft zuletzt befand.