Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der CIGE vierte PGG GmbH die Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nach der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) erteilt. Mit Bescheid vom 7. Juli 2026 erhielt das Unternehmen die entsprechende Erlaubnis gemäß Artikel 63 der Verordnung (EU) 2023/1114.
Mit der Zulassung darf die Gesellschaft ihre Dienstleistungen künftig als regulierter Crypto-Asset Service Provider (CASP) innerhalb des europäischen Rechtsrahmens anbieten. Die MiCAR-Verordnung schafft erstmals einheitliche Zulassungs- und Aufsichtsstandards für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in der Europäischen Union und soll den Anlegerschutz stärken sowie für mehr Transparenz und Rechtssicherheit im Kryptomarkt sorgen.
Umfang der Zulassung
Die erteilte Lizenz berechtigt die CIGE vierte PGG GmbH zur Erbringung mehrerer Kryptowerte-Dienstleistungen. Dazu gehören insbesondere:
- die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kundinnen und Kunden,
- der Tausch von Kryptowerten gegen Geld,
- der Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte sowie
- die Durchführung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte im Auftrag von Kunden.
Damit deckt die Zulassung wesentliche Dienstleistungen ab, die im täglichen Handel und bei der Verwaltung digitaler Vermögenswerte erforderlich sind.
MiCAR setzt europaweit einheitliche Standards
Mit dem Inkrafttreten der MiCAR-Verordnung gelten für Kryptodienstleister in der Europäischen Union erstmals harmonisierte Regeln. Unternehmen benötigen für ihre Tätigkeit eine behördliche Zulassung und müssen umfangreiche Anforderungen an Unternehmensorganisation, Risikomanagement, Eigenkapitalausstattung, IT-Sicherheit sowie den Schutz von Kundengeldern erfüllen.
Darüber hinaus unterliegen lizenzierte Anbieter strengen Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die zuständigen Aufsichtsbehörden überwachen fortlaufend die Einhaltung dieser Anforderungen.
Bedeutung für den Kryptomarkt
Die Erteilung weiterer MiCAR-Lizenzen zeigt den fortschreitenden Übergang des europäischen Kryptomarktes in ein einheitlich reguliertes Aufsichtssystem. Seit dem Ende der Übergangsfristen dürfen Kryptowerte-Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich nur noch von entsprechend zugelassenen Anbietern erbracht werden.
Für Anlegerinnen und Anleger bedeutet dies mehr Rechtssicherheit und einen besseren regulatorischen Schutz. Gleichzeitig profitieren lizenzierte Unternehmen von einem europaweit anerkannten Rechtsrahmen, der ihnen den grenzüberschreitenden Marktzugang innerhalb der Europäischen Union erleichtert.