Mit dem Ende der Übergangsfrist der europäischen Krypto-Verordnung MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) hat sich der europäische Kryptomarkt grundlegend verändert. Seit dem 1. Juli 2026 dürfen in der Europäischen Union nur noch Unternehmen mit einer MiCAR-Lizenz Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Vor diesem Hintergrund haben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Financial Intelligence Unit (FIU) nun gemeinsam vor erhöhten Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken gewarnt.
Wechselwelle bei Krypto-Anbietern erwartet
Nach Einschätzung von BaFin und FIU werden in den kommenden Wochen zahlreiche Kundinnen und Kunden ihre Kryptowerte von bislang nicht lizenzierten Anbietern zu Unternehmen übertragen, die über eine gültige MiCAR-Lizenz verfügen. Neben einer großen Zahl neuer Kunden könnten auch erhebliche Vermögenswerte den Anbieter wechseln.
Für die lizenzierten Kryptodienstleister bedeutet dies weit mehr als einen bloßen Depot- oder Kontowechsel. Aus aufsichtsrechtlicher Sicht handelt es sich um die Aufnahme neuer Geschäftsbeziehungen, die umfangreiche Prüf- und Sorgfaltspflichten auslösen.
Identitätsprüfung und Risikobewertung sind Pflicht
Die Finanzaufsicht macht deutlich, dass lizenzierte Crypto-Asset Service Provider (CASPs) sämtliche Anforderungen des Geldwäschegesetzes erfüllen müssen. Dazu gehört insbesondere die Identifizierung und Überprüfung der Identität neuer Kundinnen und Kunden sowie die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten, sofern dies erforderlich ist.
Darüber hinaus sind die Unternehmen verpflichtet, jede neue Geschäftsbeziehung im Hinblick auf mögliche Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsrisiken zu bewerten. Je nach Risikoprofil können zusätzliche Prüfmaßnahmen notwendig werden. Ziel ist es, zu verhindern, dass Vermögenswerte aus illegalen Quellen über den Wechsel zu einem regulierten Anbieter in den legalen Finanzkreislauf gelangen.
MiCAR schafft einheitliche Regeln in Europa
Auslöser der aktuellen Warnung ist das vollständige Inkrafttreten der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR). Die Verordnung soll erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union schaffen.
Mit der MiCAR-Lizenz gelten europaweit vergleichbare Anforderungen an Eigenkapital, Unternehmensorganisation, Anlegerschutz sowie die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Ziel ist es, den bislang sehr unterschiedlich regulierten Kryptomarkt stärker zu überwachen und das Vertrauen in digitale Finanzdienstleistungen zu erhöhen.
Deutschland hatte die in der Verordnung vorgesehene Übergangsfrist bereits vorzeitig beendet. Während auf europäischer Ebene eine längere Übergangsregelung möglich gewesen wäre, lief sie hierzulande bereits zum 31. Dezember 2025 aus. Seit Anfang Juli 2026 dürfen nun auch in den übrigen EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich nur noch MiCAR-lizenzierte Anbieter tätig sein.
Höhere Anforderungen für die Branche
Mit der neuen Rechtslage steigen die Anforderungen an Krypto-Unternehmen deutlich. Neben der Einhaltung der MiCAR-Vorgaben müssen lizenzierte Anbieter insbesondere ihre Prozesse zur Geldwäscheprävention konsequent umsetzen. Die gemeinsame Warnung von BaFin und FIU verdeutlicht, dass die Behörden den erwarteten Wechsel vieler Kundinnen und Kunden genau beobachten werden.
Für Anleger bedeutet dies zugleich, dass sie künftig verstärkt mit Identitätsprüfungen und Nachfragen zur Herkunft ihrer Vermögenswerte rechnen müssen. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz des Finanzsystems und sind ein zentraler Bestandteil der europäischen Regulierung des Kryptomarktes.
Die gemeinsame Mitteilung von BaFin und FIU unterstreicht damit, dass die Einführung der MiCAR nicht nur neue Zulassungsvoraussetzungen für Krypto-Unternehmen schafft, sondern auch den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf dem europäischen Kryptomarkt deutlich intensivieren soll.