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FICON Corporate Finance GmbH: Gericht berichtigt Insolvenzbeschluss nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
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FICON Corporate Finance GmbH: Gericht berichtigt Insolvenzbeschluss nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren der FICON Corporate Finance GmbH mit Firmensitz Poststraße 1, 29614 Soltau hat das Amtsgericht Celle eine Berichtigung des bereits veröffentlichten Insolvenzbeschlusses vorgenommen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 29 IN 45/26 geführt.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRB 212703 eingetragen. Geschäftsführer sind Christoph Nolting und Carsten Buhr.

Bereits am 3. Juli 2026 um 12:50 Uhr hatte das Insolvenzgericht die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Gleichzeitig wurde Rechtsanwalt Henning Sämisch aus Hamburg bestellt. In der ursprünglichen Veröffentlichung war jedoch versehentlich von einem „Insolvenzverwalter“ die Rede. Mit Beschluss vom 6. Juli 2026 stellte das Amtsgericht klar, dass an allen entsprechenden Stellen richtigerweise die Bezeichnung „vorläufiger Insolvenzverwalter“ zu verwenden ist.

Durch diese Berichtigung wird ausschließlich ein redaktioneller Fehler korrigiert. An den bereits angeordneten Sicherungsmaßnahmen ändert sich nichts. Die Gesellschaft befindet sich weiterhin im Stadium des Insolvenzeröffnungsverfahrens. Ein reguläres Insolvenzverfahren ist bislang noch nicht eröffnet worden.

Die gerichtlichen Anordnungen bleiben daher unverändert bestehen. Verfügungen über das Vermögen der FICON Corporate Finance GmbH sind weiterhin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus wurden Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, offene Forderungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu begleichen. Diese Maßnahmen dienen dazu, das vorhandene Vermögen bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu sichern und eine Benachteiligung der Gläubiger zu verhindern.

Nach dem Unternehmensgegenstand war die FICON Corporate Finance GmbH als Unternehmens- und Finanzberatung tätig. Das Leistungsspektrum umfasste insbesondere die Beratung bei Unternehmensfinanzierungen, Restrukturierungen, Unternehmenskäufen und -verkäufen (Mergers & Acquisitions), Nachfolgeregelungen sowie die Beschaffung von Eigen- und Fremdkapital. Darüber hinaus unterstützte das Unternehmen mittelständische Firmen bei der Entwicklung von Unternehmensstrategien, der Bewertung von Unternehmen, der Erstellung von Finanzierungskonzepten sowie bei Gesprächen mit Banken und Investoren. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten Sanierungs- und Restrukturierungsberatungen für Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Situationen.

Mit der nun veröffentlichten Berichtigung stellt das Amtsgericht Celle klar, dass sich das Verfahren weiterhin im Eröffnungsstadium befindet und Rechtsanwalt Henning Sämisch ausschließlich als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig ist. Ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird oder andere Lösungen möglich sind, wird das Insolvenzgericht nach Abschluss der laufenden Prüfungen entscheiden.

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