Im Insolvenzeröffnungsverfahren der MIRES Milan Real Estate Solutions 4. GmbH, vormals Greyhall 4. Immobilien GmbH, mit Firmensitz c/o Melior Domus Immobilien GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam, hat das Amtsgericht Potsdam eine weitere Entscheidung getroffen. Mit Beschluss vom 29. Juni 2026 wurden unter dem Aktenzeichen 660 IN 172/25 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen nach § 21 Insolvenzordnung aufgehoben.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 38299 P eingetragen und wird von Geschäftsführer Thomas Kettner vertreten.
Mit der aktuellen Entscheidung entfallen sämtliche Sicherungsmaßnahmen, die während des Insolvenzeröffnungsverfahrens zum Schutz des Vermögens der Gesellschaft angeordnet worden waren. Solche Maßnahmen dienen üblicherweise dazu, Vermögensverschiebungen zu verhindern, die Insolvenzmasse zu sichern und die Interessen der Gläubiger bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu schützen. Aus der veröffentlichten Bekanntmachung geht jedoch nicht hervor, aus welchem konkreten Grund die Aufhebung erfolgt ist. Insbesondere enthält der Beschluss keine Aussage darüber, ob der Insolvenzantrag zurückgenommen wurde, sich anderweitig erledigt hat oder ob eine andere verfahrensrechtliche Entwicklung vorliegt.
Nach dem Unternehmensgegenstand war die MIRES Milan Real Estate Solutions 4. GmbH als Immobilien- und Objektgesellschaft tätig. Das Unternehmen befasste sich insbesondere mit dem Erwerb, der Entwicklung, dem Halten, der Verwaltung und der Verwertung von Grundstücken und Immobilien sowie mit der Durchführung und Betreuung von Immobilienprojekten. Darüber hinaus konnten sämtliche Geschäfte vorgenommen werden, die mit der Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung von Immobilien im Zusammenhang stehen.
Die Gesellschaft gehört zur MIRES-Unternehmensgruppe, die sich auf Immobilieninvestitionen und die Entwicklung von Gewerbe- und Einzelhandelsimmobilien spezialisiert hat. Objektgesellschaften wie die MIRES Milan Real Estate Solutions 4. GmbH werden regelmäßig gegründet, um einzelne Immobilien oder Projektportfolios rechtlich und wirtschaftlich eigenständig zu halten und zu verwalten. Sie übernehmen dabei die kaufmännische und organisatorische Betreuung der jeweiligen Immobilien sowie deren Vermarktung und Bewirtschaftung.
Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen endet zumindest die Phase der vorläufigen insolvenzrechtlichen Sicherung. Welche weiteren Schritte im Verfahren folgen oder ob das Insolvenzeröffnungsverfahren insgesamt beendet wird, lässt sich der veröffentlichten Gerichtsentscheidung nicht entnehmen.