Die SAV Konzzepte GmbH mit Firmensitz Heinrich-Goebel-Straße 5, 30989 Gehrden befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Hameln hat am 6. Juli 2026 um 09:48 Uhr unter dem Aktenzeichen 36 IN 31/26-4 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 225615 eingetragen und wird von Geschäftsführer Alexey Ivanchenko vertreten.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf aus Hannover bestellt. Gleichzeitig ordnete das Gericht an, dass Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Darüber hinaus wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, offene Forderungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu begleichen. Mit diesen Maßnahmen soll das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gesichert werden.
Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand ist die SAV Konzepte GmbH in mehreren Bereichen des Bau- und Energiesektors tätig. Das Unternehmen handelt mit Produkten aus dem Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaikanlagen und deren Zubehör, übernimmt deren Planung sowie die Gleichstrommontage. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft Werk- und Dienstleistungen beim Einbau genormter Baufertigteile wie Fenster und Zargen sowie Leistungen im Akustik- und Trockenbau. Ergänzt wird das Angebot durch Bautrocknung, Bauwerksabdichtung im erdberührten Bereich, Dachrinnenreinigung, Abrissarbeiten ohne Eingriff in die Statik sowie Grundstücksdienstleistungen wie Pflaster-, Erd- und Baggerarbeiten. Außerdem vermittelt das Unternehmen auf Provisionsbasis Bauaufträge und Sanierungsleistungen.
Neben dem Handel mit Photovoltaiktechnik bot die Gesellschaft ihren Kunden ein umfassendes Leistungspaket von der Beratung und Planung über die Montage bis hin zur Inbetriebnahme von Solaranlagen an. Das Unternehmen war sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich tätig und arbeitete dabei mit einem regionalen Netzwerk verschiedener Handwerksbetriebe zusammen. Ergänzend wurden Dienstleistungen im Bereich Bauausführung und Grundstücksarbeiten angeboten, wodurch sich die Gesellschaft als breit aufgestellter Dienstleister im Bau- und Ausbaugewerbe positionierte.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird insbesondere untersuchen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen, ob eine kostendeckende Insolvenzmasse vorhanden ist und welche Möglichkeiten für eine Fortführung oder Sanierung des Unternehmens bestehen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Insolvenzgerichts bleiben die angeordneten Sicherungsmaßnahmen bestehen und dienen dem Schutz der Gläubiger sowie der Insolvenzmasse.