Die 17. Objektgesellschaft Erkrather Straße UG (haftungsbeschränkt) mit Firmensitz Erkrather Straße 230, 40233 Düsseldorf befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 6. Juli 2026 um 15:13 Uhr unter dem Aktenzeichen 500 IN 158/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 104406 eingetragen. Geschäftsführer ist Friedrich Emanuel Weil. Mit dem Beschluss reagierte das Insolvenzgericht auf den Insolvenzantrag und ordnete umfangreiche Sicherungsmaßnahmen nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung an.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Holger Rhode aus Düsseldorf bestellt. Gleichzeitig legte das Gericht fest, dass Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Darüber hinaus wurde dieser ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Drittschuldner dürfen offene Forderungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnungen begleichen. Zusätzlich wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft vorläufig untersagt und bereits eingeleitete Vollstreckungen einstweilen eingestellt, soweit sie keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betreffen.
Nach dem Unternehmensgegenstand war die Gesellschaft im Immobilienbereich tätig. Ihr Schwerpunkt lag auf dem An- und Verkauf sowie der Errichtung von Immobilien, deren Verwaltung sowie der Entwicklung von Immobilienprojekten. Darüber hinaus gehörten die Beratung von Unternehmen, die Vermittlung von Geschäften, das Halten von Beteiligungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens zum Geschäftszweck. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 34c Gewerbeordnung waren ausdrücklich ausgenommen.
Die 17. Objektgesellschaft Erkrather Straße UG gehört zu einer größeren Gruppe von Projekt- und Objektgesellschaften mit Sitz an der Erkrather Straße in Düsseldorf. Solche Gesellschaften werden regelmäßig für die Entwicklung, Finanzierung und Verwaltung einzelner Immobilienprojekte gegründet. Durch diese Struktur können Projekte organisatorisch und wirtschaftlich voneinander getrennt werden.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird insbesondere untersuchen, ob ausreichendes Vermögen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorhanden ist und ob Möglichkeiten für eine Fortführung oder Sanierung der Gesellschaft bestehen. Bis zu dieser Entscheidung bleiben die angeordneten Sicherungsmaßnahmen bestehen und dienen dem Schutz der Insolvenzmasse sowie der Gläubigerinteressen.