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Amtsgericht Wolfsburg berichtigt Beschluss im Insolvenzverfahren der Fenrix GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren der Fenrix GmbH mit Firmensitz Lehmkuhlenfeld 9, 38444 Wolfsburg hat das Amtsgericht Wolfsburg eine Berichtigung eines bereits ergangenen Beschlusses vorgenommen. Die Entscheidung wurde am 2. Juli 2026 im Verfahren unter dem Aktenzeichen 25 IN 64/26 veröffentlicht.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 207974 eingetragen und wird von den Geschäftsführern Frank Mittendorf und Swen Graf vertreten.

Mit dem aktuellen Beschluss wurde eine fehlerhafte Angabe im Beschluss vom 16. Juni 2026 korrigiert. Betroffen ist die Zusammensetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses. Während ursprünglich Stefan Gorny als Betriebsratsvorsitzender der Gesellschaft als Mitglied des Gremiums bezeichnet worden war, stellte das Gericht nun klar, dass tatsächlich Sebastian Gorny, der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende, Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses ist. Darüber hinaus wurde der vorläufige Insolvenzverwalter mit der Durchführung der Zustellung des Berichtigungsbeschlusses beauftragt.

Die Berichtigung betrifft ausschließlich die korrekte Benennung eines Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses. An den übrigen im Insolvenzeröffnungsverfahren angeordneten Maßnahmen sowie am Verfahrensstand ändert sich dadurch nichts.

Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand entwickelt und produziert die Fenrix GmbH Komponenten und Systeme für die Automobilindustrie, insbesondere im Bereich der Fahrzeugentwicklung und der automobilen Zulieferindustrie. Das Unternehmen befasst sich mit der Entwicklung, Fertigung und dem Vertrieb technischer Produkte sowie mit Entwicklungs-, Konstruktions- und Ingenieurdienstleistungen für Fahrzeughersteller und Zulieferunternehmen. Darüber hinaus gehören projektbezogene Dienstleistungen sowie die Optimierung und Industrialisierung von Fertigungsprozessen zum Leistungsspektrum.

Die Gesellschaft ist Teil der industriell geprägten Automobilregion Wolfsburg und arbeitet für Kunden aus der Automobilbranche an der Entwicklung und Fertigung technischer Lösungen. Hierzu zählen unter anderem die Herstellung von Bauteilen, die Durchführung von Entwicklungsprojekten sowie die Unterstützung bei der Serienfertigung und Qualitätssicherung.

Der nun veröffentlichte Beschluss hat ausschließlich formellen Charakter. Er dient der Berichtigung einer unzutreffenden Bezeichnung innerhalb des vorläufigen Gläubigerausschusses und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Insolvenzantragsverfahrens. Dieses wird auf Grundlage der bereits zuvor getroffenen gerichtlichen Entscheidungen fortgeführt.

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