Die TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH mit Firmensitz Grünwalder Straße 114, 81547 München befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 3. Juli 2026 um 11:00 Uhr unter dem Aktenzeichen 1502 IN 2389/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 141085 eingetragen und wird von Geschäftsführer Manfred Josef Paula vertreten. Im Verfahren wird sie von Rechtsanwalt Alexander Reus aus München vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Dr. Max Liebig aus München. Gleichzeitig wurde ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Damit sind Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Anordnung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen. Ziel der Maßnahmen ist es, das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand besteht die Aufgabe der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH in der Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung anderer Gesellschaften, insbesondere innerhalb der Unternehmensstruktur des TSV München von 1860. Die Gesellschaft ist damit als Komplementär- und Geschäftsführungsgesellschaft tätig und übernimmt die Leitung sowie die gesetzliche Vertretung von Kommanditgesellschaften. Eigene operative Geschäftstätigkeiten stehen dabei nicht im Vordergrund.
Innerhalb der Unternehmensstruktur des Traditionsvereins übernimmt die Gesellschaft zentrale Leitungs- und Verwaltungsaufgaben. Sie sorgt für die Geschäftsführung der verbundenen Gesellschaften, trifft organisatorische und wirtschaftliche Entscheidungen und vertritt diese nach außen. Solche Geschäftsführungs- und Komplementärgesellschaften sind insbesondere bei Unternehmensgruppen verbreitet, in denen operative Tätigkeiten und Geschäftsführung auf unterschiedliche Gesellschaften verteilt werden.
Die nun angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung betrifft ausschließlich die TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH. Aus dem veröffentlichten Beschluss ergeben sich keine unmittelbaren Aussagen über den Verfahrensstand anderer Gesellschaften der Unternehmensgruppe. Ob und in welchem Umfang sich das Verfahren auf verbundene Unternehmen auswirkt, bleibt den weiteren Entwicklungen vorbehalten.
Im nächsten Schritt wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft prüfen. Dabei wird insbesondere untersucht, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen und ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken. Bis zu einer abschließenden Entscheidung des Insolvenzgerichts bleiben die angeordneten Sicherungsmaßnahmen bestehen.