Der jahrelange Rechtsstreit zwischen Google und der Europäischen Union ist entschieden: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die milliardenschwere Wettbewerbsstrafe gegen den US-Technologiekonzern im Wesentlichen bestätigt. Damit muss Google eine Geldbuße von rund 4,1 Milliarden Euro zahlen – eine der höchsten Kartellstrafen, die jemals in Europa verhängt wurden.
Missbrauch der Marktmacht bei Android
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand das mobile Betriebssystem Android, das weltweit auf der Mehrheit aller Smartphones installiert ist. Nach Auffassung der EU-Kommission nutzte Google seine starke Marktstellung aus, um die eigene Suchmaschine dauerhaft zu bevorzugen und Wettbewerber zu benachteiligen.
Konkret warf die Kommission dem Unternehmen vor, Smartphone-Hersteller und Mobilfunkanbieter vertraglich dazu verpflichtet zu haben, die Google-Suche und den Chrome-Browser vorzuinstallieren, wenn sie den Zugang zum Google Play Store erhalten wollten. Zudem sollen Hersteller daran gehindert worden sein, alternative Android-Versionen ohne Zustimmung von Google anzubieten.
Nach Ansicht der Wettbewerbshüter schränkten diese Vorgaben den Wettbewerb erheblich ein und erschwerten es konkurrierenden Suchmaschinen und Browsern, sich am Markt zu etablieren.
Verfahren begann bereits 2018
Die Europäische Kommission hatte die Rekordstrafe bereits im Juli 2018 verhängt. Damals belief sich das Bußgeld auf rund 4,34 Milliarden Euro. Google legte dagegen Rechtsmittel ein.
Das Gericht der Europäischen Union reduzierte die Geldbuße später geringfügig auf etwa 4,125 Milliarden Euro, bestätigte jedoch die wesentlichen Vorwürfe der Kommission.
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist der langjährige Rechtsstreit nun weitgehend abgeschlossen. Die Luxemburger Richter bestätigten die Entscheidung der Vorinstanz und erklärten die Strafe im Wesentlichen für rechtmäßig.
Signalwirkung für große Technologiekonzerne
Das Urteil gilt als weiterer Meilenstein im Vorgehen der Europäischen Union gegen marktbeherrschende Digitalkonzerne. Seit Jahren untersucht die EU-Kommission Geschäftsmodelle großer Technologieunternehmen auf mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.
Für Google ist es nicht die erste Milliardenstrafe aus Brüssel. Bereits in mehreren Verfahren musste der Konzern hohe Bußgelder wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens hinnehmen – unter anderem im Zusammenhang mit dem Preisvergleichsdienst Google Shopping sowie dem Werbegeschäft Google AdSense.
Bedeutung für Verbraucher
Aus Sicht der EU soll das Urteil den Wettbewerb auf digitalen Märkten stärken. Verbraucher sollen künftig leichter zwischen verschiedenen Suchmaschinen, Browsern und anderen Diensten wählen können, ohne dass Hersteller durch vertragliche Vorgaben an einen einzelnen Anbieter gebunden werden.
Gleichzeitig sendet die Entscheidung ein deutliches Signal an andere große Plattformbetreiber: Wer seine marktbeherrschende Stellung nutzt, um eigene Produkte oder Dienste systematisch zu bevorzugen, muss in Europa weiterhin mit empfindlichen kartellrechtlichen Sanktionen rechnen.