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Bremer Straße 20–22 Hamburg-Harburg Grundstücksgesellschaft mbH: Gläubigerantrag auf Insolvenz mangels Masse abgewiesen
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Bremer Straße 20–22 Hamburg-Harburg Grundstücksgesellschaft mbH: Gläubigerantrag auf Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Bremer Straße 20–22 Hamburg-Harburg Grundstücksgesellschaft mbH mit Firmensitz am Kurfürstendamm 220 in 10719 Berlin ist ein beantragtes Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den von einem Gläubiger gestellten Insolvenzantrag im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3612 IN 11917/25 durch Beschluss vom 8. Juni 2026 mangels Masse abgewiesen.

Mit der Entscheidung stellte das Insolvenzgericht fest, dass das Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit endet das Verfahren, ohne dass ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Nach den Handelsregisterangaben bestand der Geschäftszweck der Gesellschaft in der Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Darüber hinaus war die Gesellschaft als Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft strukturiert und diente der Verwaltung sowie Organisation von Immobilienprojekten. Solche Gesellschaften übernehmen häufig die Funktion einer persönlich haftenden Gesellschafterin oder die Geschäftsführung innerhalb von Grundstücks- und Projektgesellschaften.

Dem Unternehmensnamen zufolge stand die Gesellschaft im Zusammenhang mit einem Immobilienprojekt in der Bremer Straße 20–22 im Hamburger Stadtteil Harburg. Im Mittelpunkt standen dabei die Verwaltung gesellschaftsrechtlicher Funktionen sowie die Steuerung und Betreuung entsprechender Immobilienbeteiligungen.

Mit der Abweisung des Gläubigerantrags mangels Masse endet das Insolvenzantragsverfahren. Die Entscheidung bedeutet, dass keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

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