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ME Vermögensverwaltung UG (haftungsbeschränkt) i.L. aus Saarbrücken: Eigenantrag auf Insolvenz mangels Masse abgewiesen
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ME Vermögensverwaltung UG (haftungsbeschränkt) i.L. aus Saarbrücken: Eigenantrag auf Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die ME Vermögensverwaltung UG (haftungsbeschränkt) i.L. mit Firmensitz in der Goebenstraße 8 in 66117 Saarbrücken ist das beantragte Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden. Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat den Eigenantrag der Gesellschaft im Verfahren mit dem Aktenzeichen 109 IN 14/26 durch Beschluss vom 24. Juni 2026 mangels Masse abgewiesen.

Der Insolvenzantrag war am 11. März 2026 beim Insolvenzgericht eingegangen und wurde von der Gesellschaft selbst gestellt. Nach Prüfung kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Antrag gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung abgewiesen.

Die ME Vermögensverwaltung UG (haftungsbeschränkt) i.L. befand sich bereits in Liquidation. Als Vermögensverwaltungsgesellschaft bestand ihre Aufgabe insbesondere im Erwerb, Halten und Verwalten eigener Vermögenswerte. Dazu konnten Immobilien, Beteiligungen sowie sonstige Kapital- und Sachanlagen gehören. Der Schwerpunkt lag auf der wirtschaftlichen Verwaltung und Entwicklung des eigenen Vermögens, nicht auf einer operativen Geschäftstätigkeit.

Mit der Abweisung des Eigenantrags mangels Masse endet das Insolvenzantragsverfahren ohne die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Die gerichtliche Entscheidung verdeutlicht, dass keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden waren, um die Durchführung des Insolvenzverfahrens zu finanzieren.

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