Die Prolignis AG mit Firmensitz Friedrichshofener Straße 1, 85049 Ingolstadt befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Ingolstadt hat mit Beschluss vom 2. Juli 2026 um 08:30 Uhr unter dem Aktenzeichen IN 357/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Mit den richterlichen Maßnahmen soll das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gesichert werden.
Die Aktiengesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter HRB 7931 eingetragen und wird von den Vorstandsmitgliedern Tobias Mayinger und Dr. Christof Schlindwein vertreten. Im Verfahren wird die Gesellschaft von der Kanzlei ELSÄSSER Rechtsanwälte PartG mbH aus München vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl aus Nürnberg. Gleichzeitig ordnete das Insolvenzgericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Damit sind Verfügungen der Prolignis AG über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Anordnung erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Einziehung offener Forderungen. Ziel dieser Sicherungsmaßnahmen ist es, Vermögensverschiebungen zu verhindern und die Interessen der Gläubiger während des laufenden Insolvenzeröffnungsverfahrens zu schützen.
Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand ist die Prolignis AG als Holdinggesellschaft tätig. Der Schwerpunkt der Gesellschaft liegt auf dem Halten sowie der Übernahme von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, die sich mit der Beratung, Projektentwicklung, Projektrealisierung und Betriebsführung im Bereich der erneuerbaren Energien befassen. Darüber hinaus umfasst der Unternehmenszweck die Beratung und Unterstützung dieser Beteiligungsgesellschaften in wirtschaftlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht sowie die Erbringung von Dienstleistungen als Holdinggesellschaft.
Über ihre Beteiligungen war die Gesellschaft in einem Geschäftsfeld aktiv, das sich auf die Entwicklung und Umsetzung von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien konzentriert. Hierzu zählen insbesondere die Begleitung von Energieprojekten, die Unterstützung bei deren wirtschaftlicher und organisatorischer Umsetzung sowie die Koordination von Beteiligungsgesellschaften innerhalb der Unternehmensgruppe. Die Holdingfunktion diente dabei der strategischen Steuerung und Finanzierung der einzelnen Gesellschaften sowie der Bündelung von Management- und Verwaltungsaufgaben.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Phase der eingehenden Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird untersuchen, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen, und ob Möglichkeiten für eine Sanierung oder Fortführung des Geschäftsbetriebs bestehen. Bis zu einer abschließenden Entscheidung des Insolvenzgerichts bleibt die Prolignis AG den angeordneten insolvenzrechtlichen Sicherungsmaßnahmen unterworfen.