Die Grundstücksgemeinschaft Pham eGbR mit Firmensitz in der Gutenbergstraße 4 in 06667 Weißenfels befindet sich in einem Insolvenzantragsverfahren. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 59 IN 250/26 am 26. Juni 2026 um 14:40 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Folker Hochmuth von Beck Rechtsanwälte in Weißenfels bestellt. Gleichzeitig ordnete das Gericht an, dass Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Darüber hinaus wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten.
Die Grundstücksgemeinschaft Pham eGbR ist als vermögensverwaltende Gesellschaft im Immobilienbereich tätig. Ihr Geschäftszweck besteht insbesondere im Erwerb, dem Halten, der Verwaltung und der wirtschaftlichen Nutzung von Grundstücken und Immobilien. Dazu gehören die Vermietung und Verwaltung eigener Immobilien sowie die Entwicklung und Bewirtschaftung von Grundbesitz.
Als eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts bündelte die Grundstücksgemeinschaft die Immobilienaktivitäten ihrer Gesellschafter und diente der gemeinsamen Verwaltung von Immobilienvermögen. Im Mittelpunkt standen die langfristige Bewirtschaftung und Werterhaltung der gehaltenen Objekte sowie die Verwaltung der daraus erzielten Erträge.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird nun geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen. Bis zu dieser Entscheidung steht das Vermögen der Gesellschaft unter der Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters, der die wirtschaftliche Lage prüft und die Interessen der Gläubiger sichern soll.