Für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. Wohnen GmbH i.L. mit Firmensitz in der Akilindastraße 36 in 82166 Gräfelfing ist das Insolvenzantragsverfahren ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beendet worden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Insolvenzantrag im Verfahren mit dem Aktenzeichen 810 IN 1481/25 D-77- am 30. Juni 2026 gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung mangels Masse abgewiesen.
Mit der Entscheidung stellte das Insolvenzgericht fest, dass das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Eine geordnete Abwicklung im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens findet daher nicht statt.
Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. Wohnen GmbH i.L. gehörte zur d.i.i.-Unternehmensgruppe, die sich auf Investments in Wohnimmobilien spezialisiert hatte. Die Gesellschaft diente als Objekt- und Beteiligungsgesellschaft für Wohnimmobilieninvestitionen und war insbesondere mit dem Erwerb, dem Halten, der Verwaltung, der Entwicklung sowie der Verwertung von Wohnimmobilien und Immobilienportfolios befasst. Darüber hinaus konnten Projektentwicklungen begleitet sowie Immobilien für institutionelle und private Investoren strukturiert und verwaltet werden.
Als Bestandteil der d.i.i.-Gruppe war die Gesellschaft in den deutschen Wohnimmobilienmarkt eingebunden und konzentrierte sich auf die wirtschaftliche Entwicklung von Wohnungsbeständen sowie die Umsetzung immobilienwirtschaftlicher Investitionsstrategien. Der Zusatz „i.L.“ weist darauf hin, dass sich die Gesellschaft bereits in Liquidation befand.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse endet das Verfahren ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Entscheidung bedeutet zugleich, dass keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu finanzieren.