Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Biedenkopf e.V. mit Sitz in der Hainstraße 77 in 35216 Biedenkopf hat das Amtsgericht Marburg eine weitere insolvenzrechtliche Anordnung getroffen. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 22 IN 97/23 (28) wird die Erfüllung des Insolvenzplans gemäß § 260 Insolvenzordnung durch den bisherigen Insolvenzverwalter überwacht.
Mit der Planüberwachung bleibt der bisherige Insolvenzverwalter auch nach der Annahme beziehungsweise Bestätigung des Insolvenzplans in einer kontrollierenden Funktion eingebunden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die im Insolvenzplan vorgesehenen Regelungen tatsächlich umgesetzt und die dort festgelegten Verpflichtungen erfüllt werden.
Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Biedenkopf e.V. ist als regionaler Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes im Bereich der Wohlfahrts- und Sozialarbeit tätig. Zu seinen Aufgaben zählen typischerweise der Rettungsdienst, Krankentransport, Katastrophenschutz, Erste-Hilfe-Ausbildung, Blutspendeunterstützung, soziale Dienste, Jugendrotkreuzarbeit sowie weitere Hilfs- und Betreuungsangebote für die Bevölkerung im regionalen Umfeld.
Die nun angeordnete Überwachung bedeutet nicht die Neueröffnung eines Insolvenzverfahrens, sondern betrifft die Kontrolle der weiteren Planerfüllung. Der bisherige Insolvenzverwalter hat dabei zu prüfen, ob die im Insolvenzplan vorgesehenen Maßnahmen eingehalten werden. Für Gläubiger und Beteiligte ist dies ein wichtiger Schritt, weil die Umsetzung des Plans weiterhin unter insolvenzrechtlicher Aufsicht steht.