Für die FERAK Immobilien GmbH mit Firmensitz in der Zimmerecke 7 in 97645 Ostheim ist ein beantragtes Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden. Das Amtsgericht Schweinfurt hat den von einem Gläubiger gestellten Insolvenzantrag im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 217/25 durch Beschluss vom 30. Juni 2026 mangels Masse abgewiesen.
Mit der Entscheidung stellte das Insolvenzgericht fest, dass das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit endet das Verfahren, ohne dass ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Die FERAK Immobilien GmbH war im Bereich der Immobilienwirtschaft tätig. Der Schwerpunkt des Unternehmens lag auf dem Erwerb, der Entwicklung, der Verwaltung sowie der Verwertung von Grundstücken und Immobilien. Zum Geschäftsmodell gehörten der An- und Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien, die Durchführung von Immobilienprojekten sowie die wirtschaftliche Nutzung eigener Immobilienbestände.
Darüber hinaus beschäftigte sich die Gesellschaft mit der Projektentwicklung und der Verwaltung von Immobilienvermögen. Hierzu zählten unter anderem die Planung und Umsetzung von Investitionsvorhaben, die Vermietung und Bewirtschaftung von Immobilien sowie die Betreuung von Immobilienprojekten über verschiedene Entwicklungsphasen hinweg. Ziel war die nachhaltige Wertsteigerung und wirtschaftliche Nutzung von Immobilien.
Mit der Abweisung des Gläubigerantrags mangels Masse kommt es nicht zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu finanzieren.