Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der BEVO DE Alpha 3b GmbH hat das Amtsgericht Hameln die Befugnisse des bereits eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalters erweitert. Mit Beschluss vom 30. Juni 2026 erhielt dieser zusätzlich zur bereits bestehenden vorläufigen Insolvenzverwaltung eine Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Hameln unter dem Aktenzeichen 36 IN 27/25-4 geführt.
Die BEVO DE Alpha 3b GmbH mit Sitz in der Angermunder Straße 126 in 40489 Düsseldorf ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 98233 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Bernd Klein.
Bereits am 21. März 2025 um 10:55 Uhr hatte das Insolvenzgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Mit dem aktuellen Beschluss werden die Handlungsmöglichkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters erweitert. Durch die erteilte Einzelermächtigung kann dieser nun bestimmte Rechtsgeschäfte und Maßnahmen unmittelbar für die Insolvenzmasse vornehmen, soweit dies der Sicherung oder Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin dient.
Solche zusätzlichen Befugnisse werden von Insolvenzgerichten regelmäßig dann erteilt, wenn einzelne Maßnahmen kurzfristig erforderlich sind, um Vermögenswerte zu sichern, Ansprüche durchzusetzen oder wirtschaftliche Nachteile für die Insolvenzmasse abzuwenden.
Mit der Entscheidung stärkt das Amtsgericht Hameln die Handlungsfähigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im laufenden Verfahren. Ob das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird, hängt weiterhin von der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Insolvenzmasse ab.