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ETA für Großbritannien: Vorsicht vor teuren Betrugsportalen

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

Wer nach Großbritannien reisen möchte, benötigt seit April 2025 in vielen Fällen eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Doch Verbraucherschützer warnen: Im Internet locken zahlreiche täuschend echt gestaltete Webseiten, die Reisenden deutlich überhöhte Gebühren berechnen – ohne einen echten Mehrwert zu bieten.

Offizielle ETA kostet nur 20 Pfund

Für Bürger aus visumfreien EU-Staaten, darunter Deutschland, ist vor der Einreise eine ETA erforderlich. Beantragt werden kann sie ausschließlich über die offizielle Website oder die offizielle App des britischen Innenministeriums. Die Gebühr beträgt derzeit 20 britische Pfund, umgerechnet rund 23 Euro.

Betrügerische Seiten kassieren ein Vielfaches

Unseriöse Drittanbieter nutzen die neue Einreiseregelung gezielt aus. In Suchmaschinen erscheinen ihre Angebote häufig noch vor der offiziellen Regierungsseite. Viele Portale wirken auf den ersten Blick seriös, verwenden britische Farben oder sogar staatlich anmutende Symbole.

Teilweise verlangen diese Anbieter mehr als 160 Euro – obwohl sie lediglich beim Ausfüllen des offiziellen Formulars helfen oder die Daten an die eigentliche Behörde weiterleiten. Die ETA muss anschließend häufig trotzdem noch regulär beantragt werden.

So erkennen Sie unseriöse Anbieter

Verbraucherschützer empfehlen, vor der Eingabe persönlicher Daten genau hinzusehen. Warnsignale sind unter anderem:

  • überhöhte oder erst spät angezeigte Gebühren,
  • fehlendes oder unvollständiges Impressum,
  • anonyme Betreiber,
  • unklare Angaben zum eigentlichen Leistungsumfang.

Gerade weil bei der Beantragung sensible persönliche Daten übermittelt werden, besteht zusätzlich das Risiko eines Identitätsdiebstahls.

Bereits bezahlt? Schnell handeln

Wer auf eine solche Seite hereingefallen ist, sollte umgehend eine Rückerstattung verlangen und sämtliche Belege, E-Mails sowie Screenshots sichern. Zusätzlich empfiehlt es sich, die Bank oder den Kreditkartenanbieter zu informieren. Je schneller reagiert wird, desto größer sind die Chancen auf eine Rückbuchung.

Auch bei der USA-Einreise bekanntes Problem

Ein ähnliches Phänomen gibt es seit Jahren bei der ESTA-Genehmigung für Reisen in die USA. Dort hilft immerhin ein einfacher Blick auf die Internetadresse: Offizielle US-Regierungsseiten enden auf .gov. Seiten mit .com, .net oder .org gehören dagegen nicht zur amerikanischen Regierung.

Fazit: Wer eine ETA für Großbritannien beantragen möchte, sollte ausschließlich die offiziellen Kanäle des britischen Innenministeriums nutzen. Ein kurzer Blick auf die Internetadresse kann am Ende über 100 Euro sparen.

View Comments (1) View Comments (1)
  1. Ich habe eine gültige ETA Anmeldung über einen Drittanbieter erhalten (habe ich von der offiziellen Seite prüfen lassen). Bei der Anmeldung war die Bezahlfunktion, vermutlich bewusst, fehlerhaft. Im Nachhinein kam eine Zahlungsaufforderung über 20GPB + 60GBP Service fee. Soll ich das bezahlen bzw. droht mir ggf. ein Inkasso-Verfahren falls ich es nicht tue? Die Drittfirma hat ihren Sitz scheinbar in Kanada

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