Kriminelle verschicken derzeit erneut betrügerische Inkassoschreiben und versuchen damit, Verbraucher zur Zahlung angeblich offener Forderungen zu bewegen. Die Schreiben wirken auf den ersten Blick oft professionell gestaltet und enthalten Namen, Adressen sowie Internetseiten real existierender oder seriös klingender Unternehmen. Ziel ist es, Betroffene unter Druck zu setzen und zu einer schnellen Überweisung zu bewegen.
Aktuell wird unter anderem vor Schreiben gewarnt, die im Namen der Weber Inkasso GmbH beziehungsweise Dr. RA Christian Weber mit der Anschrift Ginsheimer Straße 2B, 65474 Bischofsheim sowie der Internetseite www.weberinkasso.com verschickt werden. Verbraucher sollten Zahlungsaufforderungen sorgfältig prüfen und keinesfalls vorschnell Geld auf die angegebenen Bankkonten überweisen.
So erkennen Verbraucher betrügerische Inkassoschreiben
Gefälschte Inkassobriefe weisen häufig ähnliche Merkmale auf. Oft wird eine angeblich offene Forderung genannt, an die sich Betroffene nicht erinnern können. Gleichzeitig setzen die Schreiben kurze Zahlungsfristen und drohen mit gerichtlichen Schritten, Schufa-Einträgen oder einer Kontopfändung, um zusätzlichen Druck aufzubauen.
Misstrauisch sollten Verbraucher insbesondere werden, wenn:
- ihnen die angebliche Forderung völlig unbekannt ist,
- keine nachvollziehbare Vertragsgrundlage genannt wird,
- hoher Zeitdruck aufgebaut wird,
- ausschließlich eine schnelle Überweisung verlangt wird,
- unklare oder wechselnde Bankverbindungen angegeben sind.
Was Betroffene tun sollten
Wer ein solches Schreiben erhält, sollte zunächst Ruhe bewahren und keinesfalls vorschnell zahlen. Wichtig ist, die Forderung genau zu prüfen und zu hinterfragen, ob tatsächlich ein Vertrag mit dem genannten Unternehmen besteht.
Verbraucherschützer empfehlen:
- Nicht sofort überweisen.
- Die Forderung schriftlich überprüfen und Nachweise verlangen.
- Keine persönlichen Daten oder Kontodaten preisgeben.
- Im Zweifel die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt einschalten.
- Verdächtige Schreiben bei der Polizei oder den zuständigen Behörden melden.
Bereits überwiesen? Schnell handeln
Wurde der geforderte Betrag bereits überwiesen, sollten Betroffene umgehend ihre Bank kontaktieren. Je nach Bearbeitungsstand der Überweisung besteht möglicherweise noch die Chance, die Zahlung zu stoppen oder zurückzurufen. Zusätzlich empfiehlt es sich, Strafanzeige wegen Betrugs zu erstatten und sämtliche Unterlagen als Beweismittel aufzubewahren.
Wachsam bleiben
Inkassobetrug gehört seit Jahren zu den häufigsten Betrugsmaschen. Die Täter verändern regelmäßig Firmennamen, Internetseiten und Kontoverbindungen, um seriös zu wirken. Verbraucher sollten sich deshalb nicht von offiziellen Logos oder anwaltlich klingenden Schreiben täuschen lassen. Eine berechtigte Forderung lässt sich jederzeit nachvollziehen – bei Zweifeln gilt: erst prüfen, dann zahlen.