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Vorsicht vor gefälschten Inkassoschreiben: Betrüger missbrauchen Namen von Kanzleien

FuchZ23 (CC0), Pixabay

Kriminelle setzen bei ihren Betrugsmaschen zunehmend auf den guten Ruf von Anwaltskanzleien. Aktuell wird vor gefälschten Inkassoschreiben gewarnt, die unter anderem im Namen der Kanzlei Zimmermann & Partner, Rechtsanwältin Eva Schröder, mit der Anschrift Wendelsteiner Straße 6, 91126 Schwabach (Bayern) sowie der Internetseite www.kanzlei-zimmermann-partner.com versendet werden. Die Masche ähnelt zahlreichen anderen Fällen von Inkassobetrug, vor denen Verbraucherzentralen regelmäßig warnen.

Die Schreiben wirken häufig täuschend echt. Sie enthalten angeblich offene Forderungen, Zahlungsfristen und drohen mit Gerichtsverfahren, Schufa-Einträgen oder einer Zwangsvollstreckung. Ziel der Täter ist es, Verbraucher unter Druck zu setzen und zu einer schnellen Überweisung auf die angegebenen Konten zu bewegen.

So gehen die Betrüger vor

Oft behaupten die Schreiben, es bestehe eine offene Rechnung aus einem Vertrag, einer Bestellung oder einem Gewinnspiel. Viele Betroffene können die Forderung jedoch überhaupt nicht zuordnen. Trotzdem setzen die Schreiben auf psychologischen Druck: Wer nicht sofort zahlt, müsse mit zusätzlichen Kosten oder rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Verbraucherschützer raten deshalb dringend, jede Zahlungsaufforderung sorgfältig zu prüfen und sich nicht von offiziellen Briefköpfen oder Anwaltsbezeichnungen täuschen zu lassen.

Was Betroffene tun sollten

Wer ein verdächtiges Inkassoschreiben erhält, sollte:

  • keine vorschnelle Überweisung tätigen,
  • die Forderung genau prüfen und Nachweise verlangen,
  • keine persönlichen Daten preisgeben,
  • bei Unsicherheiten die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt kontaktieren und
  • den Vorfall gegebenenfalls bei der Polizei melden.

Bereits gezahlt?

Ist der Betrag bereits überwiesen worden, sollten Betroffene umgehend ihre Bank informieren. Je nach Bearbeitungsstand kann eine Überweisung möglicherweise noch gestoppt werden. Zusätzlich empfiehlt sich eine Strafanzeige wegen Betrugs.

Die Verbraucherzentrale weist regelmäßig darauf hin, dass Betrüger immer wieder Namen, Anschriften und Internetseiten seriös wirkender Unternehmen oder Kanzleien missbrauchen. Deshalb gilt grundsätzlich: Eine Forderung sollte erst bezahlt werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sie berechtigt ist. Im Zweifel ist es besser, die Echtheit des Schreibens zunächst zu überprüfen, bevor Geld überwiesen wird.

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