Eine Vorladung als Zeuge sorgt bei vielen Menschen zunächst für Unsicherheit. Muss man der Einladung folgen? Ist eine Aussage verpflichtend? Und welche Folgen drohen, wenn man schweigt oder unzutreffende Angaben macht? Ein aktueller Rechtstipp des Fachanwalts für Strafrecht Christian Albrecht macht deutlich, dass Zeugen zwar nicht Beschuldigte sind, sich jedoch in einer rechtlich anspruchsvollen Situation befinden können.
Nicht jede Vorladung verpflichtet zum Erscheinen
Ob ein Zeuge einer Vorladung nachkommen muss, hängt zunächst davon ab, welche Behörde die Ladung ausgesprochen hat.
Bei einer Vorladung durch die Polizei besteht grundsätzlich keine Pflicht, zu dem Termin zu erscheinen. Anders verhält es sich, wenn die Vorladung von der Staatsanwaltschaft stammt oder auf deren Anordnung erfolgt. In diesem Fall besteht seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 eine gesetzliche Pflicht zum Erscheinen.
Eine gerichtliche Vorladung ist ebenfalls verbindlich. Wer einem Termin vor Gericht ohne ausreichende Entschuldigung fernbleibt, muss unter Umständen mit Ordnungsgeld, den Kosten des Verfahrens oder sogar Erzwingungshaft rechnen.
Erscheinen bedeutet nicht automatisch aussagen
Auch wenn Zeugen grundsätzlich verpflichtet sind, wahrheitsgemäß auszusagen, kennt die Strafprozessordnung wichtige Ausnahmen.
So können nahe Angehörige des Beschuldigten – etwa Ehepartner, Eltern, Kinder oder Geschwister – von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Gleiches gilt für bestimmte Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Geistliche.
Daneben besteht ein Auskunftsverweigerungsrecht. Dieses greift, wenn eine Antwort dazu führen könnte, dass sich der Zeuge selbst oder ein naher Angehöriger einer strafrechtlichen oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verfolgung aussetzt.
Gerade dieses Recht spielt in der Praxis eine wichtige Rolle, da sich die Rolle eines Zeugen während eines Ermittlungsverfahrens unter Umständen ändern kann.
Falschaussagen können strafbar sein
Wer als Zeuge aussagt, ist verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Vor Gericht oder gegenüber der Staatsanwaltschaft kann eine vorsätzlich falsche Aussage strafrechtliche Konsequenzen haben. Je nach Fall drohen empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafen.
Auch gegenüber der Polizei können bewusst falsche Angaben strafrechtliche Folgen haben, etwa wenn dadurch andere Personen zu Unrecht belastet werden.
Experten raten deshalb, ausschließlich Tatsachen zu schildern, an die man sich sicher erinnert. Vermutungen oder Spekulationen sollten deutlich als solche gekennzeichnet oder vermieden werden.
Anwaltlicher Beistand kann sinnvoll sein
Zeugen haben das Recht, sich von einem Rechtsanwalt begleiten zu lassen. Ein sogenannter Zeugenbeistand kann insbesondere dann hilfreich sein, wenn Unsicherheit darüber besteht, welche Fragen beantwortet werden müssen oder ob ein Aussageverweigerungsrecht besteht.
Darüber hinaus kann ein Anwalt prüfen, ob die Gefahr besteht, dass sich ein Zeuge im Laufe der Vernehmung selbst belastet oder möglicherweise später selbst als Beschuldigter in Betracht kommt.
Sorgfältige Vorbereitung empfohlen
Vor einer Vernehmung sollten Betroffene die Vorladung genau prüfen. Entscheidend ist insbesondere, welche Behörde die Ladung ausgesprochen hat und in welcher Rolle die Vernehmung erfolgen soll.
Ebenso empfiehlt es sich, ausschließlich über Tatsachen zu sprechen, an die man sich tatsächlich erinnern kann. Ungenaue Vermutungen oder nachträgliche Rekonstruktionen eines Geschehens können später zu erheblichen Problemen führen.
Fazit
Eine Vorladung als Zeuge ist zwar keine strafrechtliche Beschuldigung, sollte jedoch keinesfalls unterschätzt werden. Je nach Art der Vorladung bestehen unterschiedliche Pflichten zum Erscheinen. Gleichzeitig schützt die Strafprozessordnung Zeugen durch Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte vor einer Selbstbelastung.
Wer unsicher ist, welche Rechte im konkreten Fall bestehen oder ob eine Aussage Risiken birgt, sollte frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Eine sorgfältige Vorbereitung kann dazu beitragen, eigene Rechte zu wahren und rechtliche Nachteile zu vermeiden.