Für die FAM Solarbau GmbH mit Sitz in Augsburg ist kein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das Amtsgericht Augsburg hat den Eigenantrag der Gesellschaft im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 645/25 mit Beschluss vom 24. Juni 2026 mangels Masse abgewiesen.
Das Insolvenzgericht kam zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Vermögenswerte der Gesellschaft nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit endet das Verfahren bereits im Eröffnungsstadium, ohne dass ein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt wird.
Die FAM Solarbau GmbH hat ihren Firmensitz im Kurzen Geländ 6a in 86156 Augsburg und ist beim Amtsgericht Augsburg unter der Handelsregisternummer HRB 37997 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Al Mustafa Faisal.
Der Unternehmensname sowie die Geschäftsausrichtung weisen auf eine Tätigkeit im Bereich der Solar- und Energietechnik hin. Nach den veröffentlichten Angaben war die Gesellschaft im Bereich Bauleistungen tätig. Das Unternehmen konzentrierte sich insbesondere auf Leistungen rund um Photovoltaikanlagen und Solartechnik. Hierzu gehörten die Planung, Lieferung, Montage und Installation von Solaranlagen sowie damit verbundene Bau- und Handwerksleistungen. Darüber hinaus waren Tätigkeiten im Bereich erneuerbarer Energien und energietechnischer Infrastruktur Teil des Geschäftsmodells.
Die Insolvenz eines Unternehmens aus dem Solar- und Photovoltaiksektor zeigt, dass auch die weiterhin wachsende Nachfrage nach erneuerbaren Energien keine Garantie für wirtschaftlichen Erfolg darstellt. Steigende Finanzierungskosten, hoher Wettbewerbsdruck, Materialpreisschwankungen sowie Herausforderungen bei der Projektabwicklung haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Unternehmen der Branche belastet.
Mit der Abweisung mangels Masse verschlechtern sich die Aussichten der Gläubiger erheblich. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, stehen regelmäßig nur geringe Vermögenswerte zur Verfügung. Nach Eintritt der Rechtskraft können weitere gesellschaftsrechtliche Maßnahmen folgen, darunter die Eintragung der Abweisung im Handelsregister und gegebenenfalls die spätere Löschung der Gesellschaft.
Das Verfahren wurde beim Amtsgericht Augsburg unter dem Aktenzeichen IN 645/25 geführt. Für Geschäftspartner, Kunden und Gläubiger der FAM Solarbau GmbH markiert die Entscheidung das vorläufige Ende der insolvenzrechtlichen Aufarbeitung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens.