Die VGB Vermarktungsgesellschaft Bevensen mbH mit Sitz in Bad Bevensen befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Uelzen hat am 24. Juni 2026 um 11:35 Uhr im Verfahren zum Aktenzeichen 7 IN 37/26 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Nikolai Manke aus Uelzen bestellt. Gleichzeitig ordnete das Gericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Damit sind Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner des Unternehmens wurden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnungen zu leisten.
Die VGB Vermarktungsgesellschaft Bevensen mbH hat ihren Firmensitz in der Jahnstraße 53 in 29549 Bad Bevensen und ist beim Amtsgericht Lüneburg unter der Handelsregisternummer HRB 120780 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Michael Märtens.
Nach dem Unternehmensgegenstand war die Gesellschaft schwerpunktmäßig im Handel mit Baustoffen, Sonderposten und Restposten tätig. Zum Geschäftsfeld gehörten der An- und Verkauf von Baustoffen aller Art sowie die Vermarktung unterschiedlichster Handelswaren. Darüber hinaus nutzte das Unternehmen auch Vertriebswege im Online-Handel. Die Gesellschaft war insbesondere im Bereich preisgünstiger Sonder- und Restposten aktiv und richtete sich sowohl an gewerbliche als auch private Kunden.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die Vermögenslage analysieren und feststellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen. Darüber hinaus wird geprüft, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebes möglich ist und ob ausreichende Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind.
Die weitere Entwicklung des Verfahrens vor dem Amtsgericht Uelzen mit dem Aktenzeichen 7 IN 37/26 dürfte insbesondere für Gläubiger, Lieferanten und Geschäftspartner von Interesse sein. Ob das Unternehmen fortgeführt werden kann oder andere insolvenzrechtliche Maßnahmen erforderlich werden, wird sich im Verlauf der nun eingeleiteten Prüfungen zeigen.