Für die Lignum Energie GmbH mit Sitz in Raunheim ist ein Insolvenzverfahren nicht mehr zustande gekommen. Das Amtsgericht Darmstadt hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 22. Juni 2026 im Verfahren zum Aktenzeichen 9 IN 191/26 mangels Masse abgewiesen.
Eine Abweisung mangels Masse erfolgt, wenn das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Lignum Energie GmbH mit Firmensitz in der Robert-Koch-Straße 6 in 65479 Raunheim war beim Amtsgericht Darmstadt unter der Handelsregisternummer HRB 104401 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft war Önder Celen aus Rüsselsheim.
Nach ihrem Unternehmensgegenstand war die Gesellschaft im Bereich der erneuerbaren Energien tätig. Zu den Geschäftsfeldern gehörten insbesondere die Planung, der Vertrieb und die Installation von Photovoltaikanlagen sowie energietechnischen Lösungen für private und gewerbliche Kunden. Darüber hinaus beschäftigte sich das Unternehmen mit Konzepten zur nachhaltigen Energieversorgung und der Nutzung regenerativer Energien.
Der Firmenname „Lignum Energie“ deutete bereits auf eine Ausrichtung im Energiesektor hin. Im Mittelpunkt standen moderne Energiekonzepte mit dem Ziel, Kunden bei der Nutzung erneuerbarer Energiequellen und der Reduzierung konventioneller Energiekosten zu unterstützen. Das Unternehmen war damit in einem Marktsegment tätig, das in den vergangenen Jahren von einer stark gestiegenen Nachfrage, zugleich aber auch von zunehmendem Wettbewerbsdruck, steigenden Finanzierungskosten und einer Vielzahl wirtschaftlicher Herausforderungen geprägt war.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse endet das Verfahren vorerst. Für Gläubiger bedeutet eine solche Entscheidung regelmäßig, dass nur geringe Aussichten auf eine Befriedigung ihrer Forderungen bestehen. Gleichzeitig kann die Abweisung mangels Masse für die Gesellschaft weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter eine mögliche Löschung aus dem Handelsregister nach Abschluss der entsprechenden Verfahren.
Das Amtsgericht Darmstadt traf die Entscheidung am 22. Juni 2026 unter dem Aktenzeichen 9 IN 191/26.