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d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 3. Wohnen GmbH i.L. – Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Ein weiteres Unternehmen aus dem Umfeld der d.i.i.-Gruppe ist insolvenzrechtlich gescheitert. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 3. Wohnen GmbH i.L. mit Beschluss vom 17. Juni 2026 mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft mit Sitz in Gräfelfing bei München war unter der Handelsregisternummer HRB 186922 beim Amtsgericht München eingetragen und befand sich bereits in Liquidation. Als Liquidator fungierte Frank Wojtalewicz aus Kiel.

Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 810 IN 1191/25 D-33- geführt. Nach Prüfung der Vermögensverhältnisse kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung mangels Masse abgewiesen.

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 3. Wohnen GmbH gehörte zur Unternehmensgruppe der Deutsche Invest Immobilien (d.i.i.), die über verschiedene Gesellschaften Immobilienprojekte entwickelte, verwaltete und strukturierte. Die Gesellschaft war insbesondere im Bereich Wohnimmobilieninvestments tätig.

Eine Abweisung mangels Masse stellt regelmäßig das wirtschaftliche Endstadium einer Gesellschaft dar. Für Gläubiger bedeutet die Entscheidung häufig, dass nur geringe oder gar keine Vermögenswerte für eine Befriedigung offener Forderungen zur Verfügung stehen. Zugleich kann die Abweisung ein Indiz dafür sein, dass die Gesellschaft bereits weitgehend vermögenslos ist.

Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main endet damit auch der Versuch einer geordneten insolvenzrechtlichen Abwicklung dieser Gesellschaft innerhalb der d.i.i.-Gruppe. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 810 IN 1191/25 D-33- geführt.

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