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Keller Engineering GmbH scheitert mit Eigenantrag auf Insolvenzverfahren

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Keller Engineering GmbH aus Lindau am Bodensee ist der Versuch einer geordneten Insolvenzabwicklung gescheitert. Das Amtsgericht Kempten hat den Eigenantrag des Unternehmens auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels ausreichender Vermögensmasse abgewiesen.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Kemptener Straße 99 in 88131 Lindau ist unter der Handelsregisternummer HRB 10220 beim Amtsgericht Kempten eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Ulrich Keller-Ringel.

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 239/26 stellte das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Insolvenzordnung mangels Masse abgewiesen.

Die Entscheidung ist insbesondere für Gläubiger von Bedeutung. Eine Abweisung mangels Masse bedeutet regelmäßig, dass keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um ein reguläres Insolvenzverfahren durchzuführen. Die Aussichten auf eine nennenswerte Befriedigung offener Forderungen sind in solchen Fällen häufig gering.

Die Keller Engineering GmbH war im Bereich Ingenieur- und Planungsdienstleistungen tätig. Mit der gerichtlichen Entscheidung vom 22. Juni 2026 reiht sich das Unternehmen in die wachsende Zahl von Gesellschaften ein, bei denen eine geordnete Insolvenzabwicklung aufgrund fehlender Vermögenswerte nicht mehr möglich ist.

Das Verfahren wurde beim Amtsgericht Kempten unter dem Aktenzeichen IN 239/26 geführt.

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