Die W & N Immobilienvertriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Dachau steht vor einer ungewissen Zukunft. Das Amtsgericht München hat im Insolvenzantragsverfahren unter dem Aktenzeichen 1501 IN 2108/26 am 11. Juni 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet.
Die Gesellschaft ist unter der Anschrift Newtonstraße 3, 85221 Dachau, tätig und beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 115463 eingetragen. Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellte die Schuldnerin selbst. Vertreten wird die Gesellschaft durch die gesetzlichen Vertreter Knud Wilden sowie den Geschäftsführer Bardolf Wilden. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Pheiler u. Coll. aus Eslohe.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Insolvenzgericht Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke aus München. Gleichzeitig ordnete das Gericht einen sogenannten Zustimmungsvorbehalt an. Danach sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Regelung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das vorhandene Vermögen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens zu sichern und eine Benachteiligung der Gläubiger zu verhindern.
Die W & N Immobilienvertriebsgesellschaft mbH war über viele Jahre im Bereich der Immobilienvermittlung und des Immobilienvertriebs tätig. Nach den öffentlich zugänglichen Unternehmensangaben konzentrierte sich die Gesellschaft auf die Vermarktung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, die Beratung von Kaufinteressenten und Verkäufern sowie die Begleitung von Immobiliengeschäften bis zum Vertragsabschluss. Darüber hinaus war das Unternehmen in der Vermittlung von Kapitalanlageimmobilien aktiv und unterstützte Kunden bei der Suche nach geeigneten Investitionsobjekten.
Die nun eingeleiteten Sicherungsmaßnahmen deuten auf erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten hin. Ob die Gesellschaft saniert werden kann oder ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden muss, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Für Geschäftspartner, Kunden und Gläubiger ist die weitere Entwicklung des Verfahrens von besonderem Interesse.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt eine entscheidende Phase, in der die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens umfassend geprüft und die Aussichten auf eine Fortführung des Geschäftsbetriebs bewertet werden.