Die am 12. Juni 2026 veröffentlichten Entscheidungen deutscher Insolvenzgerichte zeigen erneut, dass zahlreiche Unternehmen ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht mehr bewältigen konnten. In mehreren Fällen wurden die Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels ausreichender Masse abgewiesen. Für die betroffenen Gesellschaften bedeutet dies regelmäßig das Ende ihrer Geschäftstätigkeit, da die vorhandenen Vermögenswerte nicht einmal zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen.
Besonders häufig vertreten sind Unternehmen aus der Hauptstadtregion. Das Amtsgericht Charlottenburg wies die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Berchem Media UG (haftungsbeschränkt) aus Berlin unter dem Aktenzeichen 3614 IN 1282/26 mangels Masse ab. Ebenfalls betroffen sind die Engel & Strenge Hochbau GmbH mit dem Aktenzeichen 3606 IN 5366/25, die Gut Pallares Ventures UG (haftungsbeschränkt) unter dem Aktenzeichen 3617 IN 10752/25, die pro tecto Gebäude GmbH mit dem Aktenzeichen 3617 IN 259/26 sowie die Wasim Academy UG (haftungsbeschränkt), deren Verfahren unter dem Aktenzeichen 3614 IN 989/26 geführt wurde.
Im Bau- und Dienstleistungsbereich musste die Engel & Strenge Hochbau GmbH aus Berlin ihre wirtschaftlichen Grenzen erkennen. Die Abweisung mangels Masse verdeutlicht die schwierige Situation vieler Unternehmen, die mit steigenden Materialkosten, zurückhaltender Nachfrage und zunehmendem Wettbewerbsdruck zu kämpfen haben.
Auch in Bayern wurden entsprechende Entscheidungen getroffen. Das Amtsgericht Nürnberg wies den Insolvenzantrag gegen die CoDung Group GmbH aus Nürnberg unter dem Aktenzeichen IN 188/26 mangels Masse ab. In Landshut betraf dies die SFS Sicherheit für Sie UG (haftungsbeschränkt), deren Verfahren unter dem Aktenzeichen IN 276/26 geführt wurde.
Im Rhein-Main-Gebiet wurde das Verfahren über die CS Dienstleistungen GmbH aus Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 8 IN 255/24 durch das Amtsgericht Offenbach am Main mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung macht deutlich, dass insbesondere kleinere Dienstleistungsunternehmen häufig nicht über ausreichende finanzielle Reserven verfügen, um Krisensituationen zu überstehen.
Die freiraum[24] GmbH aus Hamburg scheiterte ebenfalls an den finanziellen Voraussetzungen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Das Amtsgericht Hamburg wies den Antrag unter dem Aktenzeichen 67b IN 86/26 mangels Masse zurück.
Im Energiesektor traf es die OecoGas Borchers GmbH & Co. KG aus Bad Zwischenahn. Das Amtsgericht Oldenburg lehnte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter dem Aktenzeichen 65 IN 18/26 ab, da die vorhandene Masse nicht zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichte.
Auch die SilverSales One GmbH aus Bremen konnte keine ausreichenden Mittel zur Finanzierung eines Insolvenzverfahrens aufbringen. Das Amtsgericht Bremen wies den Antrag unter dem Aktenzeichen 520 IN 2/26 mangels Masse ab.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden im Verfahren über die THOR Zehnte GmbH & Co. KG. Unter dem Aktenzeichen 10 IN 62/26 wurde der Insolvenzantrag gegen die Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft war die ODIN Projektpartner GmbH. Die Entscheidung verdeutlicht die weitreichenden Folgen, die eine fehlende Vermögensbasis für die betroffenen Unternehmen und deren Gläubiger haben kann.
Die aktuellen Bekanntmachungen zeigen, dass die Abweisung mangels Masse häufig das letzte Kapitel einer bereits länger andauernden wirtschaftlichen Krise darstellt. Für Gläubiger sind diese Entscheidungen oftmals mit erheblichen Forderungsausfällen verbunden. Gleichzeitig wird deutlich, wie wichtig eine frühzeitige Krisenerkennung und rechtzeitige Sanierungsmaßnahmen sind, um Unternehmen vor einem endgültigen wirtschaftlichen Scheitern zu bewahren.