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FEMA Bau & Immobilien Service GmbH: Gläubigerantrag auf Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die FEMA Bau & Immobilien Service GmbH mit Sitz in Essen wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Essen hat den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 7. Juni 2026 im Verfahren unter dem Aktenzeichen 167 IN 259/25 mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Essen unter der Handelsregisternummer HRB 27660 eingetragen und hatte ihren Sitz in der Friederikenstraße 34 in 45130 Essen. Gesetzlicher Vertreter des Unternehmens ist Geschäftsführer Manuel Fernando Marques de Figueiredo.

Der Insolvenzantrag war am 15. Dezember 2025 beim Insolvenzgericht eingegangen und beruhte auf einem bereits am 29. Oktober 2025 gestellten Gläubigerantrag. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse stellte das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Eine Verfahrenseröffnung kam daher nicht in Betracht.

Die FEMA Bau & Immobilien Service GmbH war in mehreren Bereichen der Bau- und Immobilienwirtschaft tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehörten der An- und Verkauf eigener Immobilien sowie die Verwaltung eigener Immobilienbestände. Darüber hinaus bot die Gesellschaft Dienstleistungen wie die Analyse von Bauschäden, Bauleitung, Baubegleitung, Energieberatung und Facility Management an. Das Unternehmen vereinte damit klassische Immobilienaktivitäten mit technischen und beratenden Leistungen rund um Bauvorhaben und die Bewirtschaftung von Gebäuden.

Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse stellt regelmäßig ein deutliches Indiz für eine besonders schwierige wirtschaftliche Lage dar. Sie bedeutet, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht einmal zur Finanzierung der Verfahrenskosten ausreichen. In der Folge wird kein Insolvenzverwalter bestellt und keine geordnete Verwertung möglicher Vermögenswerte im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens durchgeführt.

Für Gläubiger sind die Aussichten auf eine Durchsetzung ihrer Forderungen in solchen Fällen häufig eingeschränkt. Sie müssen ihre Ansprüche außerhalb eines Insolvenzverfahrens verfolgen, sofern noch verwertbares Vermögen vorhanden ist.

Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Essen endet das Insolvenzeröffnungsverfahren der FEMA Bau & Immobilien Service GmbH ohne die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Die Entscheidung verdeutlicht die erhebliche wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens, das nach den Feststellungen des Gerichts nicht über ausreichende Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten verfügte.

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