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Wohnplan Wohnbesitz- und Vermietungs GmbH & Co. KG: Insolvenzgericht berichtigt Handelsregisterangabe

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren der Wohnplan Wohnbesitz- und Vermietungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück hat das Amtsgericht Osnabrück eine Berichtigung eines bereits erlassenen Beschlusses vorgenommen. Die Entscheidung wurde am 9. Juni 2026 im Verfahren unter dem Aktenzeichen 38 IN 21/26 veröffentlicht.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Heinrich-Heine-Straße 5 in 49074 Osnabrück. Sie ist beim Amtsgericht Osnabrück als Kommanditgesellschaft unter der Handelsregisternummer HRA 206952 eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Wohnplan Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH. Als Geschäftsführer werden Alexander Ehrmanntraut und Elena Rajchert genannt.

Die Wohnplan Wohnbesitz- und Vermietungs GmbH & Co. KG war im Bereich der Immobilienwirtschaft tätig. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit lag auf dem Erwerb, dem Halten, der Verwaltung und der Vermietung von Wohnimmobilien. Solche Gesellschaften verfolgen regelmäßig das Ziel, Immobilienbestände aufzubauen und langfristig durch Vermietung zu bewirtschaften. Darüber hinaus können auch die Entwicklung und Optimierung von Wohnobjekten zum Tätigkeitsfeld gehören.

Nach Angaben des Insolvenzgerichts wurde der Beschluss vom 3. Juni 2026 hinsichtlich der Handelsregisterangaben berichtigt. In der ursprünglichen Veröffentlichung war irrtümlich die Handelsregisternummer HRB 214724 angegeben worden. Tatsächlich handelt es sich bei der Schuldnerin jedoch um eine Kommanditgesellschaft, die unter der Nummer HRA 206952 beim Amtsgericht Osnabrück registriert ist.

Die Berichtigung dient ausschließlich der Klarstellung der korrekten Registerdaten und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Insolvenzantragsverfahrens. Sie stellt sicher, dass die betroffene Gesellschaft eindeutig identifiziert werden kann und Verwechslungen mit anderen Unternehmen ausgeschlossen werden.

Das Amtsgericht Osnabrück weist zudem darauf hin, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, sofern bei der Recherche das Aktenzeichen 38 IN 21/26 verwendet wird.

Die Entscheidung verdeutlicht, wie wichtig die korrekte Wiedergabe gesellschaftsrechtlicher Daten in Insolvenzverfahren ist. Gerade bei Unternehmensgruppen oder ähnlichen Firmierungen kommt der exakten Handelsregisterbezeichnung eine besondere Bedeutung zu, um die Rechte aller Verfahrensbeteiligten zu wahren.

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