Im Insolvenzantragsverfahren der Seniorenzentrum Altenburgstraße GmbH mit Sitz in Sarstedt hat das Amtsgericht Hildesheim eine Berichtigung eines bereits veröffentlichten Beschlusses vorgenommen. Die Entscheidung wurde am 9. Juni 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 55 IN 16/26 bekannt gemacht.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Käthe-Paulus-Straße 2a in 31157 Sarstedt und ist beim Amtsgericht Hildesheim unter der Handelsregisternummer HRB 205879 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Werner Ströer aus Hildesheim.
Das Unternehmen war im Bereich der stationären Altenpflege tätig. Die Geschäftstätigkeit umfasste insbesondere den Betrieb eines Seniorenzentrums mit Pflege- und Betreuungsleistungen für ältere und pflegebedürftige Menschen. Zum Angebot solcher Einrichtungen gehören regelmäßig die vollstationäre Pflege, die soziale Betreuung der Bewohner sowie unterstützende Dienstleistungen des täglichen Lebens.
Bereits am 5. Juni 2026 hatte das Insolvenzgericht im Verfahren 55 IN 16/26 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet. In dem damaligen Beschluss waren jedoch fehlerhafte Angaben zur Firma und zum zuständigen Registergericht enthalten.
Mit dem nun veröffentlichten Berichtigungsbeschluss stellte das Amtsgericht Hildesheim klar, dass die korrekte Bezeichnung des Unternehmens „Seniorenzentrum Altenburgstraße GmbH“ lautet. In der ursprünglichen Veröffentlichung war irrtümlich die Bezeichnung „Seniorenresidenz Altenburgstraße GmbH“ verwendet worden. Ebenso wurde das Registergericht falsch angegeben. Während zunächst das Amtsgericht Hildburghausen genannt wurde, ist tatsächlich das Amtsgericht Hildesheim für die Gesellschaft zuständig.
Die Berichtigung dient ausschließlich der Klarstellung und eindeutigen Identifizierung der betroffenen Gesellschaft. Auswirkungen auf die bereits angeordneten insolvenzrechtlichen Maßnahmen ergeben sich daraus nicht. Die vorläufige Insolvenzverwaltung bleibt von der Korrektur unberührt.
Das Insolvenzgericht weist zudem darauf hin, dass sämtliche in dem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn bei der Recherche das Aktenzeichen 55 IN 16/26 verwendet wird.
Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung korrekter Register- und Firmendaten in Insolvenzverfahren. Gerade im Gesundheits- und Pflegebereich, in dem zahlreiche Einrichtungen ähnliche Bezeichnungen tragen, kommt einer eindeutigen Identifizierung der betroffenen Unternehmen besondere Bedeutung zu. Das eigentliche Insolvenzantragsverfahren der Seniorenzentrum Altenburgstraße GmbH wird unabhängig von der nun erfolgten Berichtigung fortgeführt.