Die BPV Immobilien UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Unna steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Dortmund ordnete am 5. Juni 2026 um 13:46 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 258 IN 60/26 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen nach den Vorschriften der Insolvenzordnung an.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Heinrich-Hertz-Straße 3 in 59423 Unna und ist beim Amtsgericht Hamm unter der Handelsregisternummer HRB 9939 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch die Geschäftsführer Hardy Pesch und Torsten Blaes.
Der Unternehmensgegenstand der BPV Immobilien UG umfasst den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Vermietung eigenen Grundbesitzes, insbesondere im Raum Unna. Nach den im Handelsregister hinterlegten Angaben war im Rahmen der wirtschaftlichen Verwertung des Immobilienbestandes auch der Verkauf eigener Grundstücke und Immobilien zulässig. Das Unternehmen war somit als Bestandshalter und Verwalter von Wohn- oder Gewerbeimmobilien tätig.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke aus Dortmund. Seine Aufgabe besteht zunächst darin, die Vermögensinteressen der Gläubiger zu sichern und die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu prüfen.
Nach dem gerichtlichen Beschluss dürfen Verfügungen über das Vermögen der BPV Immobilien UG nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Darüber hinaus wurden Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnungen zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zusätzlich untersagte das Amtsgericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft, soweit hiervon keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt. Mit diesen Sicherungsmaßnahmen soll verhindert werden, dass sich die Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens weiter verschlechtert.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft untersuchen und feststellen, ob ausreichende Vermögenswerte vorhanden sind, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Ebenso wird geprüft, ob Sanierungsmöglichkeiten bestehen oder eine geordnete Verwertung der Vermögenswerte erforderlich wird.
Die Entwicklung bei der BPV Immobilien UG reiht sich in die anhaltenden Schwierigkeiten der Immobilienbranche ein. Insbesondere kleinere Bestandshalter und Projektgesellschaften sehen sich seit geraumer Zeit mit steigenden Finanzierungskosten, höheren Bewirtschaftungsausgaben und einem herausfordernden Marktumfeld konfrontiert. Ob die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit fortführen kann, wird maßgeblich von den Ergebnissen der nun eingeleiteten Prüfungen abhängen.