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Karnevalswierts aus Würselen unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die „Der Karnevalswierts“ Wierts & Sohn GmbH & Co. KG mit Firmensitz in der St. Jobser Straße 47 in 52146 Würselen hat das Amtsgericht Aachen im Verfahren mit dem Aktenzeichen 91 IN 138/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss erging am 5. Juni 2026 um 7:06 Uhr.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener aus Aachen bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Zudem dürfen Schuldner des Unternehmens Zahlungen nicht mehr direkt an die Gesellschaft leisten. Bankguthaben und offene Forderungen darf der vorläufige Insolvenzverwalter einziehen. Auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen wurden vorläufig untersagt beziehungsweise bereits begonnene Maßnahmen eingestellt.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Aachen unter HRA 4436 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Wierts Verwaltungs GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Ralph Wierts.

Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens lag bis heute im Handel mit Karnevals-, Faschings-, Geschenk-, Freizeit- und Festartikeln im Groß- und Einzelhandel. Öffentlich wird Karnevalswierts als Fachanbieter für Kostüme, Verkleidungen, Perücken, Hüte, Accessoires, Partyartikel und saisonale Artikel beschrieben. Branchenangaben ordnen das Unternehmen dem Einzelhandel mit Bekleidung zu.

Karnevalswierts betrieb neben dem Standort Würselen weitere Filialen, unter anderem in Köln-City, Düsseldorf, Dortmund und Essen. Der Standort Würselen befindet sich im Gewerbegebiet „Aachener Kreuz“ an der St. Jobser Straße 47.

Auch der Onlinehandel spielte eine Rolle. Das Unternehmen trat mit einem eigenen Webshop auf und warb dort mit Karnevals- und Faschingskostümen für Damen, Herren und Kinder. Anfang März 2026 wurde zudem bekannt, dass Karnevalswierts seine niederländische Filiale in Heerlen sowie den dortigen Webshop schloss; die deutschen Filialen sollten zunächst weitergeführt werden.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Lage. Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird und ob der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann, entscheidet das Amtsgericht Aachen nach Abschluss der weiteren Prüfung.

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