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Immobiliengesellschaft HaMa Berlin Realitäten GmbH & Co. Adalbertstraße 39 KG scheitert mit Insolvenzantrag

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die HaMa Berlin Realitäten GmbH & Co. Adalbertstraße 39 KG mit Sitz in der Zimmerstraße 16 in 10969 Berlin ist das Insolvenzverfahren vorerst beendet, bevor es eröffnet werden konnte. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Eigenantrag der Gesellschaft im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3611 IN 11230/25 mangels Masse abgewiesen.

Nach Auffassung des Gerichts reicht das vorhandene Vermögen nicht aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit kommt es nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.

Die Gesellschaft war im Bereich des Immobilienhandels tätig. Ihr Geschäftsmodell bestand insbesondere im Erwerb, der Entwicklung, Verwaltung und Verwertung von Immobilienprojekten. Die Gesellschaft gehörte zum Umfeld der Berliner Immobiliengruppe HaMa Realitäten, die über zahlreiche Objektgesellschaften einzelne Immobilienstandorte und Projektentwicklungen verwaltete. Solche Gesellschaften werden häufig für einzelne Immobilien oder Bauprojekte gegründet und dienen der rechtlichen und wirtschaftlichen Trennung verschiedener Vorhaben.

Vertreten wird die Gesellschaft durch die persönlich haftende Gesellschafterin HaMa Berlin Realitäten GmbH, deren Geschäftsführer Nikolaus Ziegert ist. Eingetragen ist die Gesellschaft beim Amtsgericht Potsdam unter der Handelsregisternummer HRA 6454.

Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse gilt als deutliches Warnsignal für Gläubiger. In solchen Fällen fehlen regelmäßig ausreichende Vermögenswerte, um selbst die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu finanzieren. Die Chancen auf eine spätere Befriedigung offener Forderungen sind deshalb häufig gering.

Für die HaMa Berlin Realitäten GmbH & Co. Adalbertstraße 39 KG bedeutet die Entscheidung einen weiteren Einschnitt. Sollte kein verwertbares Vermögen mehr vorhanden sein oder keine neuen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, kann langfristig die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister drohen.

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg kann innerhalb der gesetzlichen Frist sofortige Beschwerde eingelegt werden.

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