Für die Creative Progress 13 UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Richard-Wagner-Straße 50 in 67655 Kaiserslautern ist das Insolvenzverfahren faktisch beendet worden. Das Amtsgericht Kaiserslautern hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 IN 28/26 die zuvor angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung und sämtliche Verfügungsbeschränkungen aufgehoben.
Grund für die Entscheidung ist die bereits erfolgte Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse. Das Gericht kam damit zu dem Ergebnis, dass nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Kaiserslautern unter der Handelsregisternummer HRB 32317 eingetragen. Geschäftsführer ist Lukas Sorek aus Krickenbach.
Nach öffentlich zugänglichen Unternehmensangaben war die Creative Progress 13 UG im Bereich digitaler Dienstleistungen und kreativer Projekte tätig. Der Unternehmensgegenstand umfasste unter anderem Tätigkeiten in den Bereichen Marketing, Medien, digitale Kommunikation, Projektentwicklung sowie internetbezogene Dienstleistungen. Wie bei vielen Unternehmergesellschaften dieser Art lag der Schwerpunkt auf kreativen und digitalen Geschäftsmodellen.
Bereits am 3. März 2026 hatte das Amtsgericht zur Sicherung des Vermögens eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Mit der nun erfolgten Abweisung mangels Masse entfällt die Grundlage für diese Sicherungsmaßnahmen. Deshalb wurden die Verfügungsbeschränkungen und die Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters wieder aufgehoben.
Für Gläubiger stellt die Abweisung mangels Masse regelmäßig eine schwierige Situation dar. Da kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, bestehen häufig nur geringe Aussichten auf eine Befriedigung offener Forderungen. Die Entscheidung deutet darauf hin, dass bei der Gesellschaft keine ausreichenden verwertbaren Vermögenswerte vorhanden waren, um die Verfahrenskosten zu decken.
Mit der Aufhebung der vorläufigen Verwaltung endet das gerichtliche Insolvenzantragsverfahren. In vielen vergleichbaren Fällen folgt anschließend die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister, sofern keine neuen Vermögenswerte bekannt werden oder andere rechtliche Maßnahmen eingeleitet werden.