Für die Lutz Fleisch OHG mit Sitz in der Straße Am Schlachthof 7–9 in 64625 Bensheim hat das Amtsgericht Darmstadt im Verfahren mit dem Aktenzeichen 9 IN 556/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss erging am 1. Juni 2026 um 10:30 Uhr.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt von der White Case Insolvenz GbR in Frankfurt am Main bestellt. Gleichzeitig ordnete das Gericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Damit sind Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Darüber hinaus wurde Dr. Kleinschmidt ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Den Schuldnern der Gesellschaft wurde untersagt, Zahlungen unmittelbar an die Lutz Fleisch OHG zu leisten. Offene Forderungen dürfen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung beglichen werden.
Die Lutz Fleisch OHG gehört zu den bekannten Fleisch- und Lebensmittelunternehmen in Südhessen. Das Unternehmen betreibt am Standort Bensheim einen Fleischgroßhandel und beliefert unter anderem Metzgereien, Gastronomiebetriebe, Großverbraucher sowie den Lebensmitteleinzelhandel. Zum Tätigkeitsfeld gehören die Verarbeitung, Zerlegung, Veredelung und der Vertrieb von Fleisch- und Wurstwaren.
Der Standort am Bensheimer Schlachthof gilt seit Jahrzehnten als wichtiger Umschlagplatz für Fleischprodukte in der Region. Das Unternehmen war insbesondere im Großhandelsgeschäft tätig und versorgte gewerbliche Kunden mit frischen Fleisch- und Convenience-Produkten.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen feststellen, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist und ob eine Sanierung oder Fortführung des Geschäftsbetriebes möglich erscheint.
Für Lieferanten, Kunden und Gläubiger bedeutet die Entscheidung zunächst, dass der Geschäftsbetrieb unter Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters steht. Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, entscheidet das Amtsgericht Darmstadt nach Abschluss der vorläufigen Prüfung.