Für die Castus GmbH Büro für Raumplanung und Umweltkartierung mit Sitz in der Straße An der Dornbuschmühle 9 in 16269 Bliesdorf hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 IN 446/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss wurde am 1. Juni 2026 erlassen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Ronny Weber-von der Burg aus Berlin. Die Maßnahme dient der Sicherung des Vermögens der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.
Die Castus GmbH ist beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) unter der Handelsregisternummer HRB 16963 FF eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens sind Alexander Rosenthal und Tatjana Rosenthal.
Das Unternehmen ist auf Dienstleistungen im Bereich Raumplanung, Umweltplanung und Umweltkartierung spezialisiert. Zu den Tätigkeitsfeldern gehören insbesondere die Erstellung von Umweltgutachten, Biotopkartierungen, Artenschutzprüfungen, Landschaftsplanungen sowie fachliche Begleitungen von Infrastruktur-, Bau- und Genehmigungsverfahren. Solche Leistungen werden häufig für Kommunen, Behörden, Ingenieurbüros, Energieunternehmen, Projektentwickler und öffentliche Auftraggeber erbracht.
Die Umweltkartierung umfasst dabei die Erfassung und Bewertung von Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten sowie naturschutzrechtlich relevanten Flächen. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für Bauleitplanungen, Straßenbauprojekte, Windenergieanlagen, Photovoltaikvorhaben oder andere Eingriffe in Natur und Landschaft.
Darüber hinaus unterstützen Unternehmen dieser Branche regelmäßig bei Umweltverträglichkeitsprüfungen, landschaftspflegerischen Begleitplänen, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzen sowie bei naturschutzfachlichen Genehmigungsverfahren. Aufgrund der zunehmenden Anforderungen im Natur- und Artenschutz spielen solche Fachbüros eine wichtige Rolle bei der Umsetzung öffentlicher und privater Infrastrukturprojekte.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird untersuchen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, ob ausreichende Vermögenswerte vorhanden sind und ob eine Fortführung oder Sanierung der Gesellschaft möglich erscheint.
Bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt der Geschäftsbetrieb grundsätzlich bestehen. Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern und die Voraussetzungen für das weitere Verfahren zu prüfen. Ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird, entscheidet das Amtsgericht Frankfurt (Oder) nach Abschluss der laufenden Untersuchungen.