Für die Clean Motors GmbH mit Sitz im Johannweg 14 in 86316 Friedberg gibt es vorerst keine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das Amtsgericht Augsburg hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 1106/25 den Insolvenzantrag der AOK Bayern als unbegründet zurückgewiesen.
Die Krankenkasse hatte als Gläubigerin die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft beantragt. Das Gericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht ausreichend nachgewiesen wurden. Der Antrag wurde deshalb zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde entschieden, dass die Clean Motors GmbH die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Der Streitwert wurde auf 24.700,92 Euro festgesetzt.
Die Clean Motors GmbH ist beim Amtsgericht Augsburg unter der Handelsregisternummer HRB 32329 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Robert Walz.
Das Unternehmen ist im Bereich der Automobil- und Werkstattdienstleistungen tätig. Nach den öffentlich bekannten Unternehmensangaben beschäftigt sich die Gesellschaft mit der Vermietung und dem Vertrieb von Motorinnenreinigungsgeräten für gewerbliche und private Kunden. Darüber hinaus bietet das Unternehmen sogenannte Werkstatt- und Qualitätsprüfungen im Kfz-Bereich an.
Zum Leistungsspektrum gehören unter anderem verdeckte und offene Werkstatttests, die Kontrolle von Reparatur- und Wartungsarbeiten, die Überprüfung der Einhaltung von Herstellervorgaben sowie die Dokumentation von Werkstattabläufen. Für diese Testreihen werden sowohl eigene Fahrzeuge als auch Kundenfahrzeuge eingesetzt. Ziel der Dienstleistungen ist die Qualitätskontrolle und Bewertung von Werkstattbetrieben im Auftrag von Herstellern oder anderen Auftraggebern.
Die Gesellschaft wurde im Jahr 2018 gegründet und positionierte sich insbesondere im Bereich Qualitätsmanagement und Prüfleistungen für den Kfz-Sektor. Neben den Werkstatttests gehörte auch die Vermietung und der Verkauf spezieller Motorinnenreinigungssysteme zum Geschäftsmodell.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg bedeutet, dass derzeit kein Insolvenzverfahren gegen die Gesellschaft eröffnet wird. Eine Zurückweisung als unbegründet unterscheidet sich deutlich von einer Abweisung mangels Masse. Während bei einer Abweisung mangels Masse regelmäßig kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, sieht das Gericht bei einer Zurückweisung als unbegründet die gesetzlichen Voraussetzungen für die Insolvenzeröffnung insgesamt nicht als erfüllt an.
Gegen die Entscheidung kann innerhalb der gesetzlichen Frist sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Augsburg eingelegt werden.