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Taxi Scherrer OHG in Kirchzarten unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Taxi Scherrer OHG mit Sitz in der Straße Am Fischerrain 4 in 79199 Kirchzarten hat das Amtsgericht Freiburg im Breisgau im Verfahren mit dem Aktenzeichen 58 IN 285/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss wurde am 1. Juni 2026 erlassen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Wolff aus Freiburg bestellt. Gleichzeitig ordnete das Gericht umfangreiche Sicherungsmaßnahmen an, um das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schützen.

So dürfen Verfügungen über Vermögensgegenstände der Taxi Scherrer OHG künftig nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Darüber hinaus wurde dem Unternehmen untersagt, über Bankkonten und offene Forderungen zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte ging auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

Rechtsanwalt Wolff wurde zudem ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, Sonderkonten einzurichten und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Kreditinstitute müssen ihm Auskünfte über die Konten der Gesellschaft erteilen. Kunden und andere Schuldner des Unternehmens dürfen offene Rechnungen nicht mehr an die Taxi Scherrer OHG zahlen, sondern nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter.

Die Taxi Scherrer OHG ist beim Amtsgericht Freiburg unter der Handelsregisternummer HRA 705786 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafter sind Timo Michael Reinke und Carsten Schölzke.

Das Unternehmen ist im Personenbeförderungsgewerbe tätig und bietet klassische Taxidienstleistungen im Raum Kirchzarten, Freiburg und dem Hochschwarzwald an. Zum Leistungsangebot gehören unter anderem Krankenfahrten, Dialyse- und Bestrahlungsfahrten, Flughafentransfers, Kurierfahrten sowie die Beförderung von Fahrgästen im Linien- und Gelegenheitsverkehr. Darüber hinaus werden häufig Fahrdienste für Senioren, Menschen mit eingeschränkter Mobilität sowie Fahrten zu medizinischen Einrichtungen angeboten.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird insbesondere untersuchen, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken und ob eine Fortführung oder Sanierung des Geschäftsbetriebs möglich erscheint.

Bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt der Geschäftsbetrieb grundsätzlich bestehen, steht jedoch unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters. Außerdem hat das Gericht laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen vorläufig gestoppt, um die vorhandene Vermögensmasse zu sichern.

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