Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen 3611 IN 2455/26
Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HCRE Olsberg GmbH mit Sitz in der Torstraße 178 in 10115 Berlin umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 269433 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Jonas Rabe vertreten. Das Unternehmen ist im Bereich der Immobilienprojektentwicklung tätig.
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage ordnete das Insolvenzgericht am 20.05.2026 um 15:20 Uhr Maßnahmen nach §§ 21 und 22 Insolvenzordnung an. Ziel der Entscheidung ist es, das Vermögen der Gesellschaft bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu gewährleisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger aus Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass der vorläufige Insolvenzverwalter nicht als allgemeiner Vertreter der Gesellschaft fungiert, sondern insbesondere die Aufgabe hat, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und zu erhalten.
Darüber hinaus untersagte das Gericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt. Diese Anordnung dient dem Schutz der künftigen Insolvenzmasse und soll verhindern, dass einzelne Gläubiger bevorzugt werden.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde zudem ermächtigt, ein Sonderkonto für die zukünftige Insolvenzmasse einzurichten, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Banken und Kreditinstitute, bei denen die Gesellschaft Konten unterhält, wurden zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Außerdem dürfen Schuldner der Gesellschaft sogenannte Drittschuldner künftig nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Die Gesellschaft selbst ist verpflichtet, umfassend Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen sowie Einsicht in Bücher und Geschäftsunterlagen zu gewähren.
Die gerichtliche Entscheidung zeigt die erhebliche wirtschaftliche Anspannung innerhalb des Unternehmens und markiert einen wichtigen Schritt im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren. Gleichzeitig enthält der Beschluss umfangreiche Hinweise zu den zulässigen Rechtsmitteln sowie zu den Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
20.05.2026