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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Soli Sonne GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Neubrandenburg – Aktenzeichen 701 IN 286/26

Das Amtsgericht Neubrandenburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Soli Sonne GmbH mit Sitz in der Ukranenstraße 20 in 17358 Torgelow umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Neubrandenburg unter der Handelsregisternummer HRB 21592 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Alexander Kerisev vertreten.

Mit Beschluss vom 21.05.2026 ordnete das Insolvenzgericht Maßnahmen nach §§ 21 und 22 Insolvenzordnung an, um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse sicherzustellen.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Antje Krins aus Ueckermünde bestellt. Verfügungen über Vermögensgegenstände der Gesellschaft sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Gleichzeitig wurde der Schuldnerin untersagt, eigenständig über Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hinsichtlich dieser Vermögenswerte ging auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über.

Die Insolvenzverwalterin wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Darüber hinaus darf sie Sonderkonten für die zukünftige Insolvenzmasse einrichten und führen. Banken und Kreditinstitute wurden verpflichtet, der vorläufigen Insolvenzverwalterin Auskünfte über bestehende Konten und Vermögenswerte zu erteilen.

Zusätzlich untersagte das Gericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits laufende Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt. Auch Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.

Besondere Bedeutung kommt zudem der Anordnung zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes zu. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ermächtigt, Insolvenzgeld für den Zeitraum vom 01.04.2026 bis 30.06.2026 für derzeit zwölf Arbeitnehmer der Gesellschaft vorzufinanzieren. Damit soll die Fortführung des Geschäftsbetriebs und die Sicherung der Arbeitnehmeransprüche unterstützt werden.

Ferner erhielt die vorläufige Insolvenzverwalterin umfassende Rechte zur Einsicht in Geschäftsunterlagen, Buchhaltung und Vermögensverhältnisse der Gesellschaft. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens vollständig aufzuklären und die Insolvenzmasse zu sichern.

Die gerichtliche Entscheidung verdeutlicht die wirtschaftlich angespannte Situation der Soli Sonne GmbH und stellt einen wesentlichen Schritt im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren dar.

Amtsgericht Neubrandenburg – Insolvenzgericht
21.05.2026

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