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Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Immobilienkontor Anadolu Finanzberatung GmbH aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Köln – Aktenzeichen 70d IN 193/25

Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Immobilienkontor Anadolu Finanzberatung GmbH mit Sitz in der Venloer Straße 199 in 50823 Köln eine weitere Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Köln unter der Handelsregisternummer HRB 83609 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Mehmet Sefa Sezer vertreten.

Das Unternehmen ist im Bereich des An- und Verkaufs von Immobilien sowie in der Vermittlung und Beratung zu Finanzierungen nach § 34c Gewerbeordnung tätig.

Bereits am 21.04.2026 hatte das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um das Vermögen der Gesellschaft während des laufenden Insolvenzeröffnungsverfahrens vor möglichen nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Mit Beschluss vom 21.05.2026 wurden diese angeordneten Sicherungsmaßnahmen nun wieder aufgehoben. Damit entfallen die zuvor bestehenden gerichtlichen Schutz- und Sicherungsanordnungen im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens.

Die Aufhebung solcher Maßnahmen erfolgt regelmäßig dann, wenn die Voraussetzungen für deren weiteren Bestand nicht mehr gegeben sind oder das Verfahren einen neuen rechtlichen Stand erreicht hat. Die Entscheidung markiert somit einen weiteren wichtigen Schritt innerhalb des Insolvenzeröffnungsverfahrens der Gesellschaft.

Amtsgericht Köln
21.05.2026

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