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Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der HF-Verwaltungs-GmbH aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Heilbronn – Aktenzeichen 40 IN 113/26

Das Amtsgericht Heilbronn hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HF-Verwaltungs-GmbH mit Sitz im Hospitalgrün 2 in 74072 Heilbronn eine weitere Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 772081 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Franz Böllinger vertreten.

Die Schuldnerin hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Mit der rechtlichen Vertretung wurde die Kanzlei Dietz, Tonhäuser & Partner aus Heilbronn beauftragt.

Bereits mit Beschluss vom 29.01.2026 hatte das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um das Vermögen der Gesellschaft während des laufenden Insolvenzeröffnungsverfahrens vor möglichen nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Mit Beschluss vom 21.05.2026 wurden diese angeordneten Sicherungsmaßnahmen nun wieder aufgehoben. Damit entfallen die bislang bestehenden gerichtlichen Einschränkungen und Schutzmaßnahmen, die im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens gegolten hatten.

Die Aufhebung solcher Maßnahmen erfolgt regelmäßig dann, wenn die Voraussetzungen für deren Fortbestand nicht mehr gegeben sind oder das Verfahren eine neue rechtliche Entwicklung genommen hat. Das Insolvenzgericht Heilbronn traf die Entscheidung unter dem Aktenzeichen 40 IN 113/26.

Amtsgericht Heilbronn – Insolvenzgericht
21.05.2026

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