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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Bade Immobilien Estate Brabandstraße Hamburg GmbH & Co. KG angeordnet
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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Bade Immobilien Estate Brabandstraße Hamburg GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Hannover – Aktenzeichen 903 IN 231/26 – 9 –

Das Amtsgericht Hannover hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bade Immobilien Estate Brabandstraße Hamburg GmbH & Co. KG mit Sitz im Alter Winkel 14 in 31515 Wunstorf die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hannover unter der Handelsregisternummer HRA 204555 eingetragen.

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Bade Immobilien Estate Beteiligungs GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Willi Bade. Mit Beschluss vom 20.05.2026 ordnete das Insolvenzgericht um 16:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft an.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Robert Bähr aus Hannover bestellt. Von diesem Zeitpunkt an sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Damit unterliegen wesentliche wirtschaftliche Entscheidungen der Gesellschaft ab sofort der gerichtlichen Kontrolle.

Darüber hinaus wurden die Schuldner der Gesellschaft ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Ziel dieser Maßnahme ist es, die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern und mögliche Nachteile für die Gläubiger zu verhindern.

Die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt regelmäßig einen bedeutenden Schritt innerhalb eines Insolvenzverfahrens dar und deutet auf erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten des betroffenen Unternehmens hin. Durch die gerichtlichen Maßnahmen soll eine geordnete Prüfung der Vermögenslage gewährleistet werden.

Ferner weist das Amtsgericht Hannover darauf hin, dass gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde zulässig ist. Diese kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Hannover eingelegt werden. Zusätzlich enthält der Beschluss Hinweise zur internationalen Zuständigkeit nach europäischem Insolvenzrecht sowie ausführliche Informationen zum Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung.

Amtsgericht Hannover
20.05.2026

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