Dark Mode Light Mode

Insolvenzplanverfahren der FBG Football Berlin GmbH erreicht entscheidende Phase

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen 3607 IN 3013/25

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der FBG Football Berlin GmbH mit Sitz am Bottroper Weg 2 in 13507 Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg einen wichtigen weiteren Verfahrensschritt angeordnet. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 229189 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Rachid Rasheed Moka vertreten.

Mit Beschluss vom 20.05.2026 bestimmte das Insolvenzgericht einen besonderen Prüfungstermin für nachgemeldete Forderungen sowie einen Erörterungs- und Abstimmungstermin über den von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplan. Der Termin findet am Mittwoch, den 25. Juni 2026 um 13:00 Uhr im Saal 218 des Hauptgebäudes des Amtsgerichts Charlottenburg am Amtsgerichtsplatz 1 in Berlin statt.

Der von der Schuldnerin eingereichte Insolvenzplan in der Fassung vom 19.05.2026 liegt gemeinsam mit den dazugehörigen Anlagen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht für die Beteiligten aus. Auch eingehende Stellungnahmen können dort eingesehen werden.

Im Rahmen des angesetzten Termins sollen die nachträglich angemeldeten Forderungen geprüft sowie der Insolvenzplan ausführlich erörtert werden. Darüber hinaus wird über die Stimmrechte der Beteiligten beraten und abschließend über den Insolvenzplan abgestimmt. Das Gericht weist zudem darauf hin, dass im Verlauf der Erörterung möglicherweise noch ein geänderter Insolvenzplan vorgelegt werden kann.

Besondere Bedeutung kommt der Abstimmung über den Insolvenzplan zu, da dieser die Grundlage für die weitere wirtschaftliche Zukunft der Gesellschaft bilden soll. Das Insolvenzplanverfahren ermöglicht Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen eine Sanierung und Fortführung außerhalb einer vollständigen Liquidation.

Das Amtsgericht weist die Beteiligten ausdrücklich darauf hin, dass eine sofortige Beschwerde gegen einen späteren gerichtlichen Bestätigungsbeschluss nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig ist. Voraussetzung hierfür ist unter anderem ein rechtzeitig erklärter Widerspruch gegen den Insolvenzplan sowie der Nachweis einer erheblichen wirtschaftlichen Schlechterstellung.

Zu dem Termin werden sämtliche Insolvenzgläubiger mit angemeldeten Forderungen, absonderungsberechtigte Gläubiger, die Schuldnerin sowie die Insolvenzverwaltung geladen. Der Beschluss gilt gleichzeitig als offizielle Ladung zum Termin.

Darüber hinaus bittet das Gericht alle teilnehmenden Beteiligten, gültige Ausweisdokumente mitzubringen. Wegen der im Gerichtsgebäude stattfindenden Sicherheits- und Zugangskontrollen wird empfohlen, mögliche Wartezeiten einzuplanen.

Amtsgericht Charlottenburg
20.05.2026

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

MBBF Windpark Groß Luckow bleibt wirtschaftlich angespannt – Verlustanteile und Schulden steigen weiter

Next Post

Pflege-WGs als Alternative zum Heim: Warum immer mehr Senioren gemeinschaftlich wohnen