Amtsgericht München – Aktenzeichen 1500 IN 1618/26 und 1500 IN 1674/26
Das Amtsgericht München hat in zwei verbunden wirkenden Insolvenzeröffnungsverfahren umfangreiche Sicherungsmaßnahmen gegen Unternehmen der Ambiente Gruppe angeordnet. Betroffen sind die Ambiente Care Nord GmbH sowie die Ambiente Mobile Care GmbH mit jeweiligem Firmensitz in der Rotenburger Straße in Hannover.
Im Verfahren zum Aktenzeichen 1500 IN 1618/26 betrifft die Entscheidung die Ambiente Care Nord GmbH mit Sitz in der Rotenburger Straße 26 in 30669 Hannover. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hannover unter der Handelsregisternummer HRB 228452 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Karl Heinz Lukofnak und Michael Novak vertreten.
Parallel dazu ordnete das Insolvenzgericht im Verfahren 1500 IN 1674/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung über die Ambiente Mobile Care GmbH mit Sitz in der Rotenburger Straße 26 in 30659 Hannover an. Diese Gesellschaft ist beim Amtsgericht München unter HRB 288302 registriert und wird ebenfalls von Karl Heinz Lukofnak und Michael Novak geführt.
In beiden Verfahren setzte das Amtsgericht München am 22.05.2026 Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl aus München als vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Verfügungen über Vermögensgegenstände der Gesellschaften sind seitdem nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies umfasst ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen und Außenstände.
Nach öffentlich bekannten Unternehmensinformationen waren beide Gesellschaften im Pflege und Gesundheitssektor tätig. Die Ambiente Care Nord GmbH konzentrierte sich insbesondere auf Pflege und Betreuungsleistungen im Bereich stationärer und ambulanter Versorgung. Die Ambiente Mobile Care GmbH war auf mobile Pflegeangebote sowie häusliche Betreuung und ambulante Dienstleistungen ausgerichtet.
Die Unternehmen gehörten damit zu einem wirtschaftlich sensiblen Bereich der Gesundheitswirtschaft, der in den vergangenen Jahren bundesweit unter erheblichem Kostendruck stand. Steigende Personalaufwendungen, Fachkräftemangel, hohe Betriebskosten und zunehmende wirtschaftliche Belastungen haben zahlreiche Pflegeanbieter in Schwierigkeiten gebracht.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung verfolgt das Gericht das Ziel, das Vermögen der Gesellschaften zu sichern und die wirtschaftliche Lage umfassend zu prüfen. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält dabei weitreichende Kontrollbefugnisse über die Vermögenswerte und Zahlungsströme der Unternehmen.
Die Entscheidungen markieren einen tiefgreifenden Einschnitt für die beiden Pflegegesellschaften und könnten Auswirkungen auf Beschäftigte, Pflegekunden und Geschäftspartner haben. Ob eine Sanierung möglich ist oder ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, bleibt Gegenstand der weiteren Prüfung durch das Insolvenzgericht und den vorläufigen Insolvenzverwalter.
Amtsgericht München – Insolvenzgericht
22.05.2026